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030 Mohler, Vergangenheitsbewältigung

Text/Transkript

19 Jede Aussage zur Vergangenheitsbewältigung hat politische Konsequenzen

Es ist ein Irrtum, zu glauben, man könne rein theologische, philosophische, juristische, historische oder moralische Aussagen zur Vergangenheitsbewältigung machen. Da die Vergangenheitsbewältigung zum zentralen Regelmechanismus der Politik und weiter Bereiche der Gesellschaft geworden ist, muß jede solche Aussage – auch gegen den Willen dessen, der sie macht – ihre politischen Folgen haben.

Greifen wir das Beispiel historischer Forschung heraus. Nehmen wir einen Historiker, der eine Untersuchung etwa über Partisanenbekämpfungsmethoden der Wehrmacht oder über ein Vernichtungslager veröffentlicht. Eine solche Untersuchung prägt nicht nur das allgemeine politische Klima mit. Sie kann auch ganz konkrete politische Folgen haben. Beispielsweise kann eine ausländische Macht aus ihr Argumente beziehen, um die Bundesrepublik nicht als vollgültigen Partner anzuerkennen; in Deutschland können die Ausgaben des Bundesfinanzministeriums, kann die Personalpolitik einer Partei von ihr beeinflußt werden. Man hat sogar Kursänderungen von Zeitungen erlebt, als über deren führende Köpfe plötzlich belastendes Material auftauchte.

Kein Forscher kann sich dem Bewußtsein der Möglichkeit solcher Folgen entziehen. Das heißt nicht, daß Schönfärberei oder das Verschweigen von Unangenehmem die Folge sein müßte. Wahrscheinlicher ist sogar, daß der angespannte Wille zu wissenschaftlicher Objektivität den Historiker antreibt, gerade das für sein Land besonders Belastende herauszustreichen. Die bisherige Erforschung des Dritten Reiches belegt das: der Suchscheinwerfer hat sich vor allem auf diejenigen Sektoren gerichtet, in denen es zu Verbrechen gekommen war – weite Gebiete jedoch, wo das nicht der Fall war, sind unbeachtet geblieben.

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21 Das Recht ist unteilbar – oder es ist nicht

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Die Vergangenheitsbewältigung war ein Versuch, die für das Individuum geltenden Grundsätze von Moral und Recht auch für Kollektive zur Richtschnur zu machen. Ein solcher Versuch ist aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, wenn die Regel nur für ausgewählte Menschengruppen, nicht für alle gleichmäßig gelten soll. Es ist oft festgestellt worden, daß der justizförmigen Bewältigung der Vergangenheit jeder Konsens mit der breiten Bevölkerung und damit auch jede läuternde Wirkung abgehe. Daran ist schuld, daß die Deutschen allein noch ihre während des Krieges begangenen Verbrechen sühnen sollen. Alle anderen Nationen, die am Zweiten Weltkrieg mitmachten – auch die damals mit Deutschland verbündeten – haben Amnestien erlassen und die Verfolgung ihrer eigenen Kriegsverbrecher eingestellt.

Der Versuch, das Recht zur Richtschnur für Nationen zu machen, wird zum Bumerang, wenn er auf die besiegten Nationen – oder gar nur auf eine unter ihnen – beschränkt wird. Das würde zur Folge haben, daß im Bewußtsein der Betroffenen nur eine Schuld Hitlers übrig bliebe: die, den Krieg verloren zu haben.

 

22 Sündenböcke sind gefährlich, weil sie das Übel voreilig lokalisieren (ethnische Fixierung des Übels)

In Abwandlung eines Wortes von Max Weber kann man sagen, daß die Vergangenheitsbewältigung die Deutschen zu einem „negativ privilegierten“ Volk gemacht hat. Das Sonderstatut für die Deutschen, das die UNO-Charta juristisch fixiert hat, ist auch stimmungsmäßig zu einer Realität geworden. Und gerade hier zeigt sich deutlich, wie sehr Deutsche und Ausländer gemeinsam den verwirrenden Komplex des Bewältigungs-Traumas produzieren. Dem Ausländer, der global über die Deutschen schimpft wie man früher über die Juden schimpfte, entspricht spiegelbildlich der Deutsche, der sich dafür entschuldigt, einer zu sein. Der Deutsche, der sich betont von allem Deutschen distanziert und äffisch Gewohnheiten anderer Völker zu übernehmen sucht, ist heute genauso zu einer weltbekannten Figur geworden wie sein naßforsches wilhelminisches Korrelat, das schnurrbartzwirbelnd einst die Welt am deutschen Wesen genesen lassen wollte.

Es hat allerdings auch immer einzelne Ausländer gegeben, die sich dagegen stemmten, aus den Deutschen die Prügelknaben, die „neuen Juden“ dieser Nachkriegszeit zu machen. Vor allem waren es immer wieder einzelne Juden, die sich weigerten, das Böse ethnisch auf ein bestimmtes Volk zu lokalisieren. Da ihr eigenes Volk jahrhundertelang als Sündenbock gedient hatte, wissen sie, welche Gefahren in dieser scheinbar so bequemen Einrichtung stecken. Was beim Antisemitismus jedermann einleuchtet, sollte auch für die Deutschen gelten. Ein solcher ethnisch fixierter Sündenbock lenkt ab, weil er die Aufmerksamkeit in eine einzige Richtung lenkt. Es erlaubt dem Bösen, das ja kein deutsches Monopol ist, das nächste Mal sich unbemerkt als Wolf im Schafspelz zu nähern. Wenn die fürchterlichen Ereignisse jener nahen Vergangenheit wenigstens ein Gutes für alle haben könnten, dann dieses: davor zu warnen, den Menschen in Situationen zu bringen, in welchen er sich von Ideologien zur unbeschränkten Verfügung über andere Menschen ermächtigen läßt.

 

Quellennachweis

Armin Mohler, Vergangenheitsbewältigung. Von der Läuterung zur Manipulation, Stuttgart-Degerloch: Seewald Verlag, 1968, S. 45–50 (gekürzt).