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033 SRP-Programm

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Aktionsprogramm Sozialistische Reichspartei

Die SRP, ein Zusammenschluß freier Deutscher, die aus innerster Verantwortung die Wiederherstellung von Ehre, Recht und Ordnung in Deutschland fordern. Zu ihrem obersten freiwilligen Gesetz erheben sie die Treue zum Reich. Sie verpflichten sich vor der Geschichte ihres Volkes und vor seiner Zukunft, sich mit ganzer Kraft selbstlos für die Verwirklichung der Grundsätze der Gemeinschaft einzusetzen.

Die notwendige Sammlung aller wahrhaft deutschgesinnten Männer und Frauen wird nicht durch Zusammenschluß verschiedener Richtungen erstrebt, sondern durch kämpferisches Bekenntnis und Verpflichtung auf ein klares Programm zur Überwindung der deutschen Not. Dieses darf nicht fußen auf den überlebten Grundprinzipien einer vergangenen Zeit, sondern muß voll und ganz in Einklang stehen mit der im 20. Jahrhundert zum Durchbruch gekommenen neuen Lebensanschauung.

1. Die SRP will die Einigung aller Deutschen in einem einheitlichen Deutschen Reich.

Nur dadurch kann Deutschland auf die Dauer wieder lebensfähig und ein gesundes Glied der europäischen Völker- und Kulturgemeinschaft werden. Jeder Versuch, einen deutschen Teilstaat im Osten oder Westen zum Satelliten einer raumfremden Macht zu machen, muß als Vertiefung der verhängnisvollen Spaltung des Reiches angesehen und daher abgelehnt werden.

Der durch Geschichte und Kultur, Menschen- und Völkerrecht sich ergebende deutsche Anspruch auf die Gesamtheit des Reichsraumes ist unveräußerlich. Keine Regierung hat das Recht, irgendwie auf deutschen Boden zu verzichten. Dieser Grundsatz ist verfassungsmäßig festzulegen.

2. Die SRP fordert die Freiheit und Unabhängigkeit Deutschlands nach innen und außen.

Im Namen des Rechts und im Interesse der Befriedung Europas erwartet und verlangt sie die möglichst rasche Wiederherstellung der deutschen Souveränität und Einheit, also die Nichteinmischung auswärtiger Mächte in Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches, das sie nach wie vor völkerrechtlich als bestehend ansieht. Der Abzug der Besatzungstruppen und ein Friedensvertrag, der die deutschen Verpflichtungen endgültig festlegt und der Ehre und den Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes gerecht wird, darf nicht länger hinausgezögert werden.

3. Die SRP bekennt sich zum Gedanken der gesamteuropäischen Gemeinschaft und der politischen Eigenständigkeit.

Voraussetzung für eine europäische Ordnung ist die Befreiung unseres gesamten Kontinents zu voller Selbständigkeit neben den Weltmächten in West und Ost. Jeder Teilzusammenschluß in einseitiger Anlehnung an einen der beiden außereuropäischen Machtblöcke bedeutet Zerstörung Europas.

In ehrfürchtiger Achtung vor allen natürlich gewordenen Ordnungen muß eine zukunftsichernde Gestaltung des europäischen Zusammenlebens aufbauen auf der Möglichkeit und dem Recht eines jeden Volkes, sich seinem Wesen gemäß zu behaupten und zu entwickeln. Ohne vorherige Wiederherstellung der völligen Gleichberechtigung und staatlichen Souveränität Deutschlands besteht die Gefahr, daß dieses Recht dem deutschen Volke einseitig beschränkt und geschmälert wird. Statt die europäische Einigung zu fördern, würde ihr dadurch nur ein unüberwindliches Hindernis entgegengestellt werden.

4. Die SRP bejaht im Reichsgedanken die volksmäßig und geschichtlich bedingte Ordnungsform der Deutschen.

Eine starke verantwortliche Reichsregierung soll die Einheitlichkeit der gesamtdeutschen Entwicklung und der politischen Gestaltung sichern. Dabei hat sie sich ebenso sehr von zentralistischer Übersteigerung ihrer Befugnisse freizuhalten, wie föderalistischen Auflösungserscheinungen entgegenzuwirken. Die verwaltungsmäßige und kulturelle Eigenständigkeit der Länder und Landschaften ist durch die Verfassung zu gewährleisten.

5. Die SRP bekennt sich zu einem freiheitlichen Aufbau des inneren Staatslebens und zum Prinzip des Rechtsstaates.

Der Persönlichkeitsgedanke soll die Grundlage für die Wahl zu den politischen Körperschaften werden, um so die Parteimißwirtschaft zu beseitigen und das politische Leben zu entgiften. Jeder Versuch der Restauration geschichtlich überwundener politischer Formen wird abgelehnt.

Die Freiheit der politischen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung und Meinungsäußerung, sowie die Möglichkeit zu öffentlicher Kritik und zu politischer Opposition ist nicht nur verfassungsmäßig festzulegen, sondern durch absolute Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu sichern. Die Unabsetzbarkeit der Richter und wissenschaftlichen Hochschullehrer und ihre Unbeeinflußbarkeit durch die herrschenden politischen Parteien und Konfessionen muß grundsätzlich garantiert werden.

Alle Gesetze, Verordnungen und Verfügungen, die Sonderrechte schaffen, widersprechen dem sozialistischen Grundsatz der gleichen Pflichten, des gleichen Rechts und der gleichen Freiheit für alle Deutschen und damit der europäischen Rechtsüberlieferung. Sie sind daher aufzuheben und bereits entstandene Schädigungen zu beseitigen. Das gilt besonders für die Entnazifizierung, d.h. für die Verfolgung, Schädigung und Verfemung wegen politischer Tätigkeit, die keinen Verstoß gegen die Strafgesetze darstellt.

6. Die SRP bekennt sich zu einem echten, aus dem Geist unserer Zeit erwachsenen Volkssozialismus aller Deutschen.

Sie versteht darunter vornehmlich den Grundsatz der sittlichen Bindung und Einordnung des einzelnen in die Gemeinschaft.

Der freiwillige Dienst am Gedanken des Reiches als Ausdruck dieser sozialistischen Gemeinschaft der Deutschen muß zum Höchstwert unseres gesamten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens erhoben werden.

In diesem Sinne ist für die SRP das Bekenntnis zum Reich, seiner Geschichte und ihren großen politischen Gestalten verbunden mit der Forderung nach dem Schutz aller, die pflichtgemäß für ihr Vaterland und die Gemeinschaft der Deutschen eintraten und eintreten, besonders mit der Forderung nach dem Schutz der Ehre des deutschen Soldaten. Deshalb darf sich der Staat auch nicht der Einlösung der übernommenen Verpflichtungen gegenüber allen Berechtigten ohne Rücksicht auf Stammeszugehörigkeit, Berufsgruppe und Dienststellung entziehen.

Die verhängnisvolle Aufspaltung des deutschen Volkes in Ost- und West-, Nord- und Süddeutsche, Einheimische und Vertriebene, Besitzende und Besitzlose, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kirchengläubige und Freigeistige, Katholiken und Protestanten muß überwunden werden. Statt dessen fordert die deutsche Not gebieterisch die Willens- und Tatgemeinschaft aller Deutschen zur Steigerung unserer schöpferischen Kräfte und unserer Leistung für den Wiederaufbau und die Meisterung des gemeinsamen Schicksals. Die kapitalistische Klassenkampfpraxis und der marxistische Klassenkampfgedanke muß bekämpft und an ihre Stelle eine neue gerechte Lebensordnung verwirklicht werden, die nur eine sozialistische sein kann.

7. Die SRP fordert angesichts der Größe der deutschen Not und der aus ihr erwachsenen Probleme die Ergreifung wirklich einschneidender Maßnahmen in Gestalt eines umfassenden nationalen Notwerkes und Aufbaudienstes. [Seitenwechsel]

Den Heimatvertriebenen, Ausgebombten, Heimkehrern, Kriegsversehrten und Hinterbliebenen soll nicht nur theoretisch, sondern praktisch die volle Gleichberechtigung im staatlichen und wirtschaftlichen Leben zuerkannt werden. Statt des schon im Grundgedanken völlig verfehlten Lastenausgleichs ist auf dem Wege über eine innere Kreditschöpfung zu einer produktiven Wiederbelebung der Gesamtwirtschaft, die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und der Wohnungsnot herbeizuführen und den Besitzlosgewordenen die Existenzerneuerung zu ermöglichen. Rasches, durchgreifendes Handeln, das so lange versäumt wurde, ist hier sittliche Pflicht. Zu den staatlichen Maßnahmen der Kredithilfe zugunsten der schuldlos in Not geratenen Glieder des Volksganzen muß eine gesetzlich zu regelnde Hilfspflicht der Berufsgruppen treten. Grundvoraussetzung für eine wirkliche Lösung aber bleibt die Rückkehr der Vertriebenen als freie Deutsche in ihre Heimat.

8. Die SRP bekennt sich im Interesse der höchstmöglichen Entfaltung unserer Wirtschaftskraft zum Gedanken der persönlichen Initiative und des Privateigentums im Sinne der Verpflichtung und Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Volksgesamtheit.

Jede Dogmatisierung unserer Wirtschaftspolitik wird abgelehnt. Der Staat hat besonders in Zeiten der Not das Recht und die Pflicht der sinnvoll planenden Einflußnahme und Aufsicht auf wirtschaftlichem und sozialistischem Gebiet. Die marxistische Tendenz, die wirtschaftliche Eigenbetätigung des Staates zu fördern, wird abgelehnt.

Für die Nutzung der Grundstoffindustrie sind neue wirtschaftliche Gemeinschaftsformen unter dem Leistungsprinzip auszubilden. Wirtschaftsmonopole und Machtzusammenballungen, die die Gemeinschaft gefährden, sind zu verhindern. Die Beteiligung aller Schaffenden am wirtschaftlichen Ertrag der Produktion ist gesetzlich zu regeln. Der Arbeiter ist zum Mitträger und Mitgestalter des Betriebes zu machen, ohne daß außerbetriebliche Machtbestrebungen dadurch gefördert werden.

9. Die SRP erstrebt auf sozialpolitischem Gebiet die Erhaltung, den Ausbau und die ständige Verbesserung der bestehenden Sozialgesetzgebung.

Insonderheit ist der Aufbau einer großzügigen, alle Schichten des Volkes umfassenden Altersversorgung zu betreiben. Weiterhin ist die Steuergesetzgebung zugunsten der kinderreichen Familien, der Kriegsgeschädigten und der Erwerbsschwachen grundlegend zu reformieren.

10. Die SRP will, daß der Bedeutung der Landwirtschaft für Volk und Reich entsprechend alles für die Erhaltung und den Ausbau eines freien Bauernstandes getan wird.

Das heutige katastrophale Ausmaß der Abhängigkeit von ausländischen Nahrungsmittelzufuhren kann nur dadurch überwunden werden, daß die landwirtschaftliche Produktion durch Leistungssteigerung und gesunde Preispolitik unter Berücksichtigung des Rentabilitätsgedankens auf den höchstmöglichen Stand gebracht wird. Nur durch die eigengesetzliche Gestaltung ihres Wirtschaftsgebietes unter Ablehnung einer dogmatischen Liberalisierung kann die Landwirtschaft zu dieser Intensivierung ihrer Arbeit übergehen. Die heutigen hohen Kosten, besonders für den Kapitaldienst, müssen auf einen Bruchteil reduziert und jede Spekulation verhindert werden.

Die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte sind durch staatliche Maßnahmen zu schützen und steuerpolitisch besonders zu begünstigen.

Durch wirklich durchgreifende Kultivierung der noch immer in Deutschland vorhandenen Riesenflächen an Moor und Ödland, umfassende Heranziehung der „wüsten Höfe“ und des siedlungsfähigen Besitzes auch der „toten Hand“ ist die bäuerliche Siedlung weitestgehend zu fördern.

Auch hier gilt die Erkenntnis, daß eine wirkliche Lebensgrundlage nicht durch gewaltsame Reformmaßnahmen in Restdeutschland, sondern einzig durch Rückgabe des deutschen Ostens zu schaffen ist.

11. Die SRP fordert äußerste finanzielle und personelle Sparsamkeit und eine durchgreifende Vereinfachung auf dem Gebiete der Verwaltung.

Sie tritt ein für ein fachlich hochentwickeltes, charakterlich unantastbares Berufsbeamtentum und verlangt von allen in der Verwaltung Tätigen unbedingte Treue zu Volk und Reich. Dabei ist die Verwaltung von parteipolitischer und konfessioneller Beeinflussung freizuhalten.

In Landschaften und Gemeinden ist eine gesunde Selbstverwaltung auszubauen, in den kleinen Gemeindewesen dabei die völlige Ausschaltung jeglicher Parteipolitik herbeizuführen.

12. Die SRP sieht als eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsführung die Sorge um die Erhaltung der volklichen Lebenssubstanz an.

In der Ehe und Familie sieht sie die Grundzelle des deutschen Volkes, deren Förderung umfassende und aufeinander abgestimmte wirtschaftliche, rechtliche und volkserzieherische Maßnahmen zu dienen haben. Sie verlangt den Schutz des keimenden Lebens und den Einsatz aller staatlichen Kräfte zur Schaffung von Lebensbedingungen, in denen Kinder gedeihen und die Mütter gesund bleiben. Angesichts der in Kriegs- und Nachkriegszeit entstandenen besonderen Verhältnisse wird der volle Rechts- und Ehrenschutz und die soziale Hilfe für die unverheiratete Mutter und das uneheliche Kind gefordert.

Dem tatsächlichen Anteil der Frau am Daseinskampf unseres Volkes muß auch ihre rechtliche und soziale Stellung voll angepaßt werden, aber unter Entwicklung von Formen, die der fraulichen Eigenart entsprechen.

13. Die SRP steht auf dem Boden der geistigen und kulturellen Überlieferung Europas.

Sie bekennt sich zur Freiheit des Glaubens und Gewissens, der Wissenschaft und des Unterrichts, vornehmlich auch von jedem parteipolitischen oder konfessionellen Zwang und jedem Vorrang auf Grund materieller Überlegenheit.

Das Reich hat die kulturpolitische Verpflichtung, in Familie und Berufsstand, Volk und Menschheit die schöpferischen Kräfte der Gemeinschaft und der in ihr gebundenen Persönlichkeiten zu wecken und zu fördern. Ausgehend von dem natürlichen Recht, daß alle Kinder eines Volkes eine gemeinsame Erziehung erhalten sollten, tritt sie für den Gedanken einer reichseinheitlichen, in der Durchführung von den Ländern zu gestaltenden Gemeinschaftsschule ein. In dieser ist jedes religiöse Bekenntnis und ein ihm entsprechender Religionsunterricht frei. Jeglicher Versuch, gegen die Gewissens- und Glaubensfreiheit einen Zwang auf Lehrer, Eltern und Schüler ausz[u]üben, hat zu unterbleiben. Die Jugend ist das höchste Heiligtum eines Volkes. Der Entfaltung ihrer geistigen und sittlichen Kräfte ist jede staatliche Unterstützung angedeihen zu lassen.

Der Gedanke der Schulgeld-, Lehr- und Lernmittelfreiheit ist für alle Schulgattungen zu verwirklichen.

In der heutigen Notlage des deutschen Volkes muss jeder Einzelforderung, die geeignet ist, Gegensätze in unserm Volke einzureißen oder zu vertiefen, zurückgestellt werden. Erforderlich ist die Konzentration aller Kräfte auf wenige große Ziele und Aufgaben, die sich aus unserer nationalen Notlage ergeben, und im Zusammenhang damit eine umfassende und wahrhaft tiefgehende Erneuerung unseres politischen Lebens.

Verantwortlich: Dr. Fritz Dorls, MdB, Hannover – Druck: Funke-Drucke Velbert

 

Quellennachweis

Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei, verantwortl. Fritz Dorls, Druck: Funke-Drucke Velbert, o.D. [1949], Bundesarchiv B 104/7, Bl. 38 (Vorder- und Rückseite).