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034 Hausser, Soldaten

Text/Transkript

EINFÜHRUNG

Eine Arbeit — wie die hier vorgelegte — bedarf über eine kurze Vorstellung[1] ihres Verfassers hinaus vor allem eines einführenden Hinweises auf die Absichten, die ihn bei der Niederschrift des Manuskripts geleitet haben. Diesen Erfordernissen entsprechend sei vorangestellt, daß ich nach meiner Erziehung im preußischen Kadettenkorps im März 1899 als Leutnant in den aktiven Dienst eingetreten und nach 33 Dienstjahren im Heer des Kaiserreiches sowie in der Reichswehr der Weimarer Republik im Jahre 1932 als Generalleutnant aus der Laufbahn eines Berufsoffiziers ausgeschieden bin. Seit dem Jahre 1934, in dem ich den Auftrag zum Aufbau der SS-Junkerschule Braunschweig – deren erster Kommandeur ich wurde – annahm und damit einer Berufung zu neuen soldatischen Aufgaben folgte, ist mein persönliches und militärisches Schicksal aufs engste mit dem der im Herbst 1934 aufgestellten „SS-Verfügungstruppe“ und der nach Kriegsausbruch aus ihr formierten „Waffen-SS“ verbunden gewesen. Als Generaloberst der Waffen-SS habe ich den zweiten Abschnitt meiner Laufbahn beendet. [7]

Dieser soldatische Lebensweg ist in früher Jugend von den Vorstellungen und Lebensformen des Zweiten Kaiserreiches geprägt oder doch zum mindesten mitbestimmt worden; in seinem Verlauf wurden während des Ersten Weltkrieges die Bewährungsproben eines Soldaten abverlangt und nach der Niederlage mußte das Welt- und Lebensbild sich auf dem Prüfstand einer neuen Staats- und Gesellschaftsordnung bewähren. Bei dieser Rückschau möge die Versicherung Glauben finden, daß die Beharrlichkeit und die Suche nach dem Beständigen in den Wertordnungen die kritische Betrachtung ebensowenig wie die Aufgeschlossenheit für Verwandlungen – deren Zeuge ich war und bin – beeinträchtigt oder die kritische Reserve beseitigt haben. Dies gilt auch für die an schwerwiegenden Entscheidungen und tragischen Ereignissen reichen Jahre nach dem Ende der Weimarer Republik.

Die mit dieser Arbeit verfolgte Absicht will der Erfahrung entsprechen, daß die Geschichte eines Volkes oder ein historischer Teilbereich nicht aus Akten allein abzulesen und zu beurteilen sind, auch wenn der dokumentarische Wert dieser Unterlagen nicht bestritten werden kann. Der Akteninhalt bedarf vielmehr der Ergänzung und Erläuterung durch die Wissensträger, deren Bekundungen zur historischen Vollständigkeit beitragen oder sie nicht selten sogar erst ermöglichen. So sind mir im Bereich der mir auferlegten Verantwortungen, die sich bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges fortlaufend steigerten, Erfahrungen und Erkenntnisse zugewachsen, die – wie ich meine – verpflichten, für historische Geschehnisabläufe Zeugnis abzulegen. Bedeutung und Wert dieses Zeugnisses können nicht dadurch geschmälert werden, daß ich es als rangältester und auch nach Lebensjahren ältester Soldat der ehemaligen Waffen-SS für diese Truppe ablege. Es wird, dessen bin ich mir bewußt, von einer kritisch oder gar feindselig eingestellten Öffentlichkeit nicht ohne weiteres „honoriert“ werden. Die Wahrheit als Grundlage für eine gerechte Beurteilung und für eine objektive Geschichtsschreibung muß jedoch für alle gültig sein. Wie die Erfahrungen lehren, ist in der Nachkriegszeit nicht immer im erforderlichen und notwendigen Umfange nach dem Grundsatz verfahren worden, das Phänomen „Waffen-SS“ wahrheitsgetreu zu behandeln. Viele Darstellungen beruhen auf durchaus vermeidbaren Irrtümern oder auf einseitiger Betrachtung und politischen Ressentiments. [8]

Bei der Planung der hiermit vorgelegten Arbeit ist deshalb berücksichtigt worden, daß bereits vorliegende Darstellungen auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht werden müssen. Eine wertvolle und in ihrer Art erstmalige Aufklärung über den Aufbau und die Organisationsform der Waffen-SS verdanken wir dem Werk des Historikers Dr. K.-G. Klietmann: „Die Waffen-SS – eine Dokumentation“. Die überlebenden Angehörigen dieser Truppe schulden ihm – auch namens ihrer gefallenen und vermißten Kameraden – für diese Leistung aufrichtigen Dank. Sein Werk hat eine maßgebliche Grundlage auch für die Gestaltung meiner Arbeit geschaffen. Die von ihm veröffentlichten Dokumente sind von mir in diese Arbeit dann aufgenommen worden, wenn ihr voller Wortlaut und nicht nur Auszüge zur Beweisführung notwendig erschien. Weitere Dokumente, die bisher nicht veröffentlicht worden sind, wurden beigefügt. Bei aufmerksamem Vergleichen wird auffallen, wo sich ein Unterschied zwischen den aus Beständen des Heeres stammenden Dokumenten und denen von Partei- bzw. SS-Ämtern ergibt. Die Dokumente der Heeresdienststellen zeigen klar und eindeutig auf, daß die Truppe einen rein militärischen Status hatte; sie lassen zugleich die Abgrenzung von der polizeilichen Ausbildung anderer Formationen der „SS“ erkennen. Diese Dokumente sprechen für sich, und ihr Inhalt ist durch die Aussagen der Truppenführer immer wieder bestätigt worden. Gerade diese Aussagen ergeben eine Fülle entscheidender Aufschlüsse über die Praxis der Truppenführung, die sich von den theoretischen Weisungen der Partei- und SS-Ämter in vielfältiger Weise erheblich unterschied. Wohl bemühte sich Himmler, die Einheit all seiner Befehlsbereiche nach außen zu demonstrieren; auf die Struktur und den Charakter der Truppe mußte jedoch eine Friedensausbildung nach den Grundsätzen und Weisungen wie auch unter der Kontrolle des Heeres und später der dauernde Einsatz in Verbänden des Heeres eine entgegengesetzte Auswirkung haben. Sie führte zu einer fortlaufend wachsenden Eigenständigkeit der Truppe und damit zu einer Entfernung und Loslösung von anderen Gruppen und Einrichtungen des Himmler‘schen Befehlsbereichs. Diese Entwicklung ist zwar nicht durch eine offen herausgestellte Opposition der Truppenführer bewirkt worden, aber sie wurde durch die erwähnten Faktoren gleichsam automatisch eingeleitet und fortgesetzt. Aus diesen Gründen spiegelt der Widerspruch zwischen dokumentarisch be-[9]legten Weisungen und dem Zeugnis der Wissensträger auffällig den Widerstreit zwischen Theorie und Praxis. Im Hinblick hierauf muß bei der Benutzung zahlreicher Dokumente aus den Beständen von Partei» und SS=Ämtern der Quellenwert kritisch auf die Bedeutung in Theorie und Praxis geprüft werden, zumal viele dokumentarisch festgehaltene Erklärungen und programmatische Gedanken in Wirklichkeit spontan geäußerte Ideen waren und später in der Praxis nie verwirklicht worden sind.

Im dritten Teil dieser Arbeit sind die rechtlichen Auswirkungen der Behandlung der ehemaligen Soldaten der Waffen-SS nach dem Kriege ausführlich dargestellt. Sie sind insbesondere durch die Verweigerung des Anspruchs, als Soldaten „wie andere auch“ behandelt zu werden, gekennzeichnet und für viele überlebende Angehörige dieser Truppe wie denn auch für die Hinterbliebenen der Gefallenen und Vermißten so tragisch, daß ihre sachliche Feststellung von höchster Dringlichkeit ist. Sie will dazu beitragen, eine Liquidation dieser Folgen zu erreichen und damit die Rechtsstaatspraxis von dem Verdacht zu befreien, rechtsstaatliche Grundsätze könnten in ihrer Anwendung opportuner Parteilichkeit unterworfen werden und die Gerechtigkeit, die ein Volk erhöht, hänge von zeitgemäßen Zufälligkeiten ab. Als Zeuge vor dem Internationalen Militär-Tribunal in Nürnberg, bei den Verhandlungen in den Entnazifizierungsverfahren und bei vielen anderen Gelegenheiten habe ich zwangsläufig oder aus eigenem Antrieb Einblick in die rechtlichen Probleme gewonnen und ihn vertieft. Es drängt mich, an dieser Stelle jedoch für eine sorgfältige und umfassende Beratung bei der Behandlung juristischer Fragen und Tatbestände zu danken. Dankbarkeit erfüllt mich auch gegenüber allen Mitarbeitern, die durch die Übermittlung von Urkunden oder die Eröffnung spezieller Kenntnisse zur Fertigstellung dieser Arbeit helfend beigetragen haben.

 

Ludwigsburg, im September 1966

Paul Hausser

 

[…]

 

AUSKLANG

Vom Eintritt in das preußische Kadettenkorps an war ich bereit, die einem Soldaten seinem Volk und Vaterland gegenüber obliegenden Pflichten getreulich zu erfüllen. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, auch nach der Rückkehr aus Gefangenschaft die Männer meiner Truppe zu staatsbürgerlicher Loyalität und Aufgeschlossenheit mit der Blickrichtung „nach vorn“ aufzurufen. Ich hielt es nun für meine Pflicht, mich mit diesem Buch noch einmal zu Wort zu melden und zu versuchen, einen Beitrag zur Urteilsbildung über die Waffen-SS zu liefern. Dies erschien mir insbesondere als eine Pflicht gegenüber allen ehemaligen Soldaten dieser Truppe, von denen mir bis heute und somit über zwei Jahrzehnte hinweg eine Treue bewiesen worden ist, die mich oft tief bewegt. Sie nennen mich ihren „Senior“ und weisen mir Autorität zu, ohne daß sie von einem Dienstgrad, von Rangabzeichen oder von einem Befehlsverhältnis dazu angehalten werden. Darin sehe ich ein Zeichen gewachsener und verwurzelter Kameradschaft, zu der nur gute Soldaten fähig sind; „pervertierte soldatische Tradition“ oder „Kameraderie“ – die einer der zitierten Schriftsteller nachweisen zu können glaubte – hätten ein solches Verhältnis nicht zu begründen und zu erhalten vermocht. Ich habe den Weg und die Entwicklung der Waffen-SS in den wichtigsten Stadien und in ihren wesentlichen Grundzügen aufgezeigt. Der kriegsgeschichtlichen Forschung bleibt es überlassen, die Einsatzwege der einzelnen Divisionen mit ihren Serpentinen zu den Höhen der Erfolge und ihren Gefällstrecken zu Mißerfolgen, Ver-[229]lusten und Untergang zu verfolgen und aufzuzeichnen. Ich habe keine Sorge wegen des Ergebnisses dieser Forschung, wenn sie objektiv und bestimmt ist von dem echten historischen Auftrag, so darzustellen, wie es gewesen ist. Dann werden die Tapferkeit, die Pflichttreue und die Opferbereitschaft von vielen hunderttausend Soldaten und Offizieren hervortreten, die stets den alleingültigen Maßstab bilden für den Wert einer Armee.

Möchte am dritten Teil meiner Ausführungen abgelesen werden können, welches Schicksal einer Armee nach einer Niederlage und einem staatlichen Zusammenbruch widerfahren kann. Gefangenschaft, Entnazifizierung, rechtliche Schlechterstellung in vielfältigster Weise, kollektive Diffamierung und einseitige, mit der historischen Wahrheit nicht immer glimpflich verfahrende Beurteilungen können die Meilensteine ihres „Nach-Weges“ sein. Wieviele Nachteile haben die Soldaten der ehemaligen Waffen-SS seit dem Zusammenbruch im Jahre 1945 im bürgerlichen Existenzringen und im beruflichen Streben bis heute hinnehmen müssen? Welcher soziale Abstieg ist ungezählten Witwen und Waisen auferlegt worden? Wieviel Haß und Gehässigkeit hat sie in Presse, Rundfunk und Fernsehen verfolgt? Ein Zeitraum von 20 Jahren war nicht genug, er wird weiter ausgedehnt werden!

Aber der objektive Historiker wird dereinst auch konstatieren müssen: All dessen ungeachtet sind sie nicht der Staatsverdrossenheit, der Staatsfeindlichkeit, der Illoyalität oder dem Nihilismus verfallen. Sie haben sich im Gegenteil nach ihrer Entlassung aus der Gefangenschaft diszipliniert in die Gesellschaft und den neuen Staat eingeordnet, sie haben sich zur Bundesrepublik als ihren Staat bekannt und sie waren pflichttreue Staatsbürger, von denen zu keiner Zeit eine Gefahr ausgegangen ist. Keine Untergründigkeit, kein Widerstand, kein Widersetzen gegen die Ordnung ihres Vaterlandes, – an dieser Feststellung wird die abschließende Geschichtsschreibung nicht vorbeikommen.

Sie waren Soldaten, wie andere auch; sie sind heute Bürger, wie alle anderen auch! Möge deshalb auch für sie gelten, was die Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik gebietet, das in seinen Grundrechtsgarantien erklärt:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

[230]

 


[1]Ausführlich schildert der Autor seinen Werdegang im 1. Teil dieses Buches, Seit[e] 35 ff. Der Verlag.

Quellennachweis

Paul Hausser, Soldaten wie andere auch. Der Weg der Waffen-SS, Osnabrück: Munin-Verlag, 1966, S. 7–10, 229–230.