Wesensverwandt mit der NSDAP:
Das Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei

Jahr
1949

Chronologie

1945–1949

Erscheinungsdatum

Digital Object Identifier
2991

Themenfelder

Ideologie und Publikationen
Organisation
Text

Ein Zufall war es sicher nicht: Im ersten Satz ihres „Aktionsprogramms“ von 1949 bezeichnet sich die Sozialistischen Reichspartei (SRP) als „Zusammenschluß freier Deutscher“; vom „Zusammenschluß aller Deutschen“ war 1920 im ersten der 25 Punkte des Programms der Deutschen Arbeiterpartei, der späteren NSDAP, die Rede.[1] Doch nicht allein wegen der Wortwahl, sondern insgesamt aufgrund von Programmatik, Personal und Propaganda galt die kurzlebige SRP – 1949 gegründet, 1952 verboten – früh als „Experiment einer pseudodemokratischen ‚Erneuerung‘ nationalsozialistischer Politik im Nachkriegsdeutschland“[2] oder schlicht als „Nachfolgepartei der NSDAP“[3].

 

Spaltung oder Sammlung

Die Rede vom „Zusammenschluß“ diente dazu, den Begriff Partei zu vermeiden, um sich wie einst die NSDAP zur übergreifenden Sammlungsbewegung zu stilisieren. Hatten Hitler und Parteigenossen gegen die „Systemparteien“ gewettert und die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik als „Parteiengezänk“ diffamiert, brandmarkte die SRP eine angebliche „Parteimißwirtschaft“ (5)[4] in der frühen Bundesrepublik und verleumdete die „Lizenzparteien“ als Marionetten alliierter Besatzungsmächte. Im zersplitterten Spektrum rechts von der CDU versuchte sich die SRP, als „Sammlung aller wahrhaft deutschgesinnten Männer und Frauen“ aufzustellen, die ein „kämpferisches Bekenntnis“ einen sollte [Präambel].

Tatsächlich jedoch war die Partei – im Gegensatz zu solcher Bündnisrhetorik – nach Querelen in der Deutschen Konservativen Partei-Deutschen Rechtspartei (DKP-DReP) als spontane Abspaltung radikalnationalistischer Kräfte entstanden, die für einen „antideutschnationalen Rechtsextremismus“ standen.[5] Die SRP-Gründung erscheint weniger als zielstrebige Einigung denn als improvisierte „Notgeburt“.[6]

 

Neue Partei unter Führung „alter Kämpfer“

An der Parteispitze standen vor allem Männer, überwiegend mit bürgerlich-akademischem Hintergrund, die in jungen Jahren vor 1933 der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen beigetreten waren. Diese „alten Kämpfer“ hatten im „Dritten Reich“ in Staat und Partei oder in SA und SS Funktionsposten bekleidet, wenn auch nicht in vorderen Reihen. Das Ende der NS-Herrschaft, die Entnazifizierung und Demilitarisierung erlebten sie als politische und soziale Deklassierung.[7] Einige dieser „Immer-noch-Nazis“[8] hatten schon der Gemeinschaft unabhängiger Deutscher angehört, einer Keimzelle der SRP, die aufgrund von NS-Verherrlichung keine Lizenz erhalten hatte.

Federführend bei der SRP-Gründung war der Vorsitzende Fritz Dorls (1910–1995), ein promovierter Historiker, der 1929 der NSDAP beigetreten war. Ab Kriegsbeginn bei der Wehrmacht, soll er noch 1945 als Lehrer an eine „Reichsschule“ der Deutschen Arbeitsfront berufen worden sein. Nach der Internierung durch die Briten engagierte er sich zunächst in der CDU und verantwortete deren Parteiblatt Niedersächsische Rundschau. Bei der Bundestagswahl 1949 holte er für die DKP-DReP ein Bundestagsmandat, das er trotz Parteiausschluss behielt und erst mit dem SRP-Verbot verlor.

Als Chefideologe galt der ebenfalls promovierte Historiker Gerhard Krüger (1908–1994). Der ehemalige SA-Standartenführer, bereits ab 1928 in der NSDAP, hatte dem NS-Regime auf verschiedenen Posten gedient, u.a. als NS-Studentenführer, Legationsrat in Paris, Gauschulungsleiter. Von ihm stammte der erste Entwurf des SRP-Programms.[9]

Zu den Mitgründern gehörte auch der Jurist August Finke (1906–1995), der es vor 1945 bis zum SS-Obersturmbannführer gebracht hatte. Er leitete den SRP-Landesverband Niedersachsen, dem gut zwei Drittel der geschätzt insgesamt 10.000 Parteimitglieder angehörten. In Niedersachsen lagen die Hochburgen der Partei, hier erreichte sie bei der Landtagswahl im Mai 1951 ihr bestes Ergebnis: 11 Prozent, 16 Mandate (vier davon direkt). Die SRP ist daher auch als „niedersächsische Regionalpartei“ charakterisiert worden[10]; anzunehmen ist freilich, dass sie ohne Verbot auch in anderen Bundesländern noch reüssiert hätte.

Das prominenteste Mitglied war indes der ehemalige Berufsoffizier Otto Ernst Remer (1912–1997). Wegen seiner Rolle bei der Niederschlagung des Umsturzversuchs nach dem am 20. Juli 1944 gescheiterten Attentat auf Hitler hatte ihn die NS-Propaganda zum Vorzeigesoldaten verklärt. Der „Parteiheld“[11] sorgte nicht zuletzt mit provokanten Reden auf Parteiveranstaltungen dafür, dass die SRP auch als „Remer-Partei“ bekannt und er selbst wiederholt wegen Verunglimpfung von politischen Gegnern oder des Widerstands gegen das NS-Regime verurteilt wurde.

Die zahlreichen Versammlungen, koordiniert von der hierarchischen „Rednereinsatz“-Organisation, waren das erfolgreichste Werbemittel der SRP. Besonderes Aufsehen erregte der Rückgriff auf das agitatorische Repertoire der NSDAP: Fahnenschmuck (schwarzer Adler auf rotem Grund), bekannte Musik (Badenweiler Marsch) und uniformierte Saalordner (von der Parteigliederung „Reichsfront“) umrahmten die ressentimentgeladenen Auftritte der Parteiredner.[12]

Die Ähnlichkeiten zur NSDAP waren gewollt, die SRP betonte sie demonstrativ; sie habe, so einer ihrer Funktionäre, „‚die gleiche Blutgruppe wie die NSDAP‘“.[13] Nicht nur das Spektakel der Versammlungen, die in ländlichen Regionen Norddeutschlands teilweise Tausende anzogen, sondern auch das Anknüpfen an die vermeintlich ‚guten Seiten‘ der NS-Politik, war für viele Wähler*innen attraktiv – dies legen auch zeitgenössische Umfrageergebnisse nahe.

 

Programmatischer Spagat: NS-Gedankengut und Nachkriegsrealitäten

Im Vergleich zur öffentlichen Agitation spielten die programmatischen Erklärungen für den Erfolg der SRP wohl eine untergeordnete Rolle. Das bei der Gründung beschlossene „Aktionsprogramm“ enthält in 13 Punkten grundlegende Überzeugungen, Ziele und Forderungen, umrahmt von einer knappen Präambel und einem abschließenden Appell. Als Urheber ist Dorls genannt. Das Papier ist teils diffus und vage, teils gekennzeichnet von einem Sowohl-als-auch und gelegentlich in sich widersprüchlich; es wirkt zudem redundant oder zumindest schlecht sortiert. Dem Aktionsprogramm folgten mit einem Parteiprogramm (1951) und „Politischen Thesen“ weitere solcher Dokumente, die ihrerseits wiederum in unterschiedlichen Fassungen überliefert sind.[14]

Zwar enthält auch das Aktionsprogramm klare Bezüge zum Nationalsozialismus, es ist indes zurückhaltender formuliert als etwa Wahlkampfreden. So hatten Antisemitismus und Rassismus zwar im „Parteialltag“ der SRP einen festen Platz, spielten aber in der parteiamtlichen Positionierung eine geringe Rolle.[15] Als ebensolche taktische Anpassungen können auch die Lippenbekenntnisse zum Rechtsstaatsprinzip (5) sowie zu bürgerlichen Grundrechten wie Meinungs-(5), Religions- und Gewissensfreiheit (13) gelesen werden.

Grundlage des SRP-Programms, so heißt es nebulös, sollten nicht die „überlebten Grundprinzipien einer vergangenen Zeit“ sein, vielmehr fuße es auf einer „neuen Lebensanschauung“, die im 20. Jahrhundert ihren „Durchbruch“ erlebt habe. Die großen politischen Ideologien Konservatismus, Marxismus, Liberalismus mit Ursprüngen im 18./19. Jahrhundert schieden mithin aus. Übrig blieb der Faschismus, der im 20. Jahrhundert entstanden war. Und die strikte Ablehnung jedweder „Restauration geschichtlich überwundener politischer Formen“ (5) bezog sich nicht etwa auf den Nationalsozialismus – in der Sicht der SRP stand die Verwirklichung der NS-Revolution schließlich noch aus –, sondern auf die parlamentarische Demokratie.[16] Entscheidend für die Besetzung politischer Ämter sollte stattdessen der „Persönlichkeitsgedanke“ sein (5), ein kaum verschleierter Grundstein der erstrebten „Führungsdemokratie“.[17]

 

Wider die „deutsche Not“

Die SRP versprach „ein klares Programm zur Überwindung der deutschen Not“. Das wiederholt benutzte Schlagwort stand allumfassend für die düstere Gegenwartsdiagnose der Partei. In ihrer Perspektive waren für diese „Not“ nicht das NS-Regime oder die deutschen Verbrechen verantwortlich, sondern in erster Linie Niederlage und Besatzung, staatliche Teilung und alliierte Unterdrückung.

Die Rede von der „heutigen Notlage des deutschen Volkes“ – so im abschließenden Appell – sprach wenige Jahre nach Kriegsende zweifellos viele an, die eine sozi-ökonomische und politische Deklassierung erfahren hatten und sich als Opfer von Krieg und Fremdherrschaft fühlen konnten oder wollten: Vertriebene, Ausgebombte, Kriegsheimkehrer und -versehrte, Hinterbliebene (7). Explizit angesprochen waren auch NS-Belastete, die unter Folgen der angeblich unrechtmäßigen Entnazifizierung (5) litten; zudem die große Gruppe der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, deren „Ehre“ es zu schützen gelte (6), sowie überhaupt alle angeblich Schutzbedürftigen, „die pflichtgemäß für ihr Vaterland und die Gemeinschaft der Deutschen eintraten und eintreten“ – womit alle gemeint sein konnten, die ihren Einsatz für „Führer, Volk und Vaterland“ vor 1945 nur zu gerne als bloße Pflichterfüllung entschuldeten, einschließlich frühere Angehörige der SA oder SS. Nicht zu Unrecht erkannte die SRP in diesen Bevölkerungsgruppen ihr wesentliches Stimmenpotenzial.

Zwar enthält das Programm einzelne, mehr oder weniger konkrete Forderungen zur Linderung „der deutschen Not“, etwa die Schaffung eines „nationalen Notwerkes und Aufbaudienstes“ (7). Letztlich sollten jedoch das „Reich“ und der „Volkssozialismus“ Abhilfe schaffen.

 

Das Reich als Rettung

Der Name ‚Reichspartei‘ ist buchstäblich Programm: Oberste Maxime der SRP war die „Treue zum Reich“ [Präambel]. Der Reichsmythos eignete sich dazu, sowohl glorreiche Geschichte und Größe zu beschwören (6) als auch den Anschluss an das nationalsozialistische „Dritte Reich“ nahezulegen. Mit dem Pochen auf den völkerrechtlichen Fortbestand des Reichs (2) ließen sich Herrschaftsansprüche der Besatzungsmächte zurückweisen, deren „Abzug“ zugunsten der Wiederherstellung von „Souveränität und Einheit“ verlangen (2), mithin die staatliche „Spaltung“, inklusive der Bindung an die „raumfremden“ Mächte USA und UdSSR ablehnen. Die Bundesrepublik konnte man so als bloßen „Satelliten“ (1) der westlichen Besatzungsmächte delegitimieren; mehr noch: die Verpflichtung gegenüber dem Reich rechtfertigte den Widerstand gegen den neuen demokratischen Staat – die ‚nationale Opposition‘.[18]

Auch das Territorium des Reichs sollte unangetastet bleiben. Gebietsverluste infolge der Kriegsniederlage wollte die SRP keinesfalls akzeptieren (1). Sie forderte einen Friedensvertrag, der der „Ehre und den Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes gerecht wird“ (2). In diesem Kontext diente das Reich als Allheilmittel gegen Aspekte der „deutschen Not“, indem sozio-ökonomische Probleme zur nationalen Frage umgedeutet wurden: Nur die „Rückgabe des deutschen Ostens“ (1)] könne der Bevölkerung eine „wirkliche Lebensgrundlage“ bieten und deren Versorgung gewährleisten; dazu gehörte selbstverständlich die „Rückkehr der Vertriebenen“ (7).

Die SRP sah im Reich „die volksmäßig und geschichtlich bedingte Ordnungsform der Deutschen“ (4) verwirklicht. Was dies für die Ausgestaltung des staatlichen Systems bedeutete, blieb schwammig. Die Partei forderte zwar eine „starke“ Regierung, warnte jedoch sowohl vor „zentralistischer Übersteigerung“ als auch vor „föderalistischen Auflösungserscheinungen“, plädierte zugleich aber für „Eigenständigkeit der Länder“ (4).

Ihre Reichsfantasie verband die SRP zudem mit einem vordergründigen Bekenntnis zur „gesamteuropäischen Gemeinschaft“ (3). Damit griff die Partei ein virulentes außenpolitisches Thema auf, imaginierte jedoch in „ehrfürchtiger Achtung vor allen natürlich gewordenen Ordnungen“ ein Europa souveräner Staaten unabhängig von den beiden Weltmächten (3). Die neutralistischen Vorstellungen sattelten im Kontext des Kalten Kriegs auf den in der Bundesrepublik verbreiteten Antikommunismus auf; dazu gehörte es bei der SRP, den vergangenen Vernichtungskrieg in einen antibolschewistischen Abwehrkampf umzudeuten. Andere SRP-Verlautbarungen sprachen auch vom Reich als Schutzmacht Europas, was kaum verhüllt an NS-Konzepte vom europäischen „Großraum“ unter deutscher Führung erinnerte.[19]

Die Behauptung vom Fortbestand des Reichs sollte erst ab Ende der 1960er-Jahre in einem Teil der radikalen Rechten neuen Aufschwung erleben. Daran anknüpfende Fäden, wie die Delegitimierung der staatlichen Ordnung in Deutschland und die Berechtigung zum „nationalen Widerstand“ werden bis in die Gegenwart von den sog. „Reichsbürgern“ fortgesponnen.

 

Verkappte „Volksgemeinschaft“

Gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ordnungsvorstellungen belegte die SRP im Aktionsprogramm mit dem Schlagwort „Volkssozialismus“ (6), andernorts als „nationaler“ oder „Reichssozialismus“ bezeichnet. Als dessen Kern definierte die Partei den „Grundsatz der sittlichen Bindung und Einordnung des einzelnen in die Gemeinschaft“ (6); ihren maßgebenden „Ausdruck“ sollte diese Unterordnung von Eigeninteressen im „freiwillige[n] Dienst am Gedanken des Reiches“ finden (6). Verklausuliert umschrieben war damit eine Adaptierung des zeitgenössisch populären Sozialismusbegriffs, den die SRP, ähnlich wie einst die NSDAP, nationalistisch umdeutete. Klassen- und Interessengegensätze, aber auch regionale, soziale oder religiöse Unterschiede – die deutsche „Aufspaltung“ schlechthin (6) – sei zu überwinden. Dahinter leicht zu erkennen war die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“: Auch wenn das Aktionsprogramm diesen Begriff mied, galt „Volkssozialismus“ laut innerparteilicher Sprachregelung als Synonym.[20]

Wirtschaftspolitische Ansätze fielen unklar und widersprüchlich aus. Eine grundsätzliche Akzeptanz der auf Privateigentum und Leistungsprinzip beruhenden ökonomischen Ordnung traf auf teils antikapitalistische Rhetorik; die Partei bekannte sich zu freier unternehmerischer Initiative, lehnte Verstaatlichungen ab, schloss staatliche Lenkungseingriffe jedoch nicht aus – alles hatte in erster Linie dem Wohle der „Volksgesamtheit“[21] zu dienen. (8) Der so konstruierte SRP-„Sozialismus“ war nicht klassenkämpferisch, sondern sozialharmonisch, zwar antimonopolistisch, aber auch klar antimarxistisch ausgerichtet (6); er befürwortete vordergründig betriebliche Mitbestimmung, doch mit deutlich antigewerkschaftlicher, betriebspartnerschaftlicher Tendenz. (8) Dabei war nicht allein wegen der Rede von Ein- und Unterordnung eine hierarchische Trennung von ‚Führung‘ und ‚Gefolgschaft‘ selbstverständlich. Insgesamt handelte es sich um „einen abermaligen Aufguss des Sozialismusschwindels der NSDAP.“[22]

Zwar verzichtete die SRP darauf, ihre Gemeinschaftsideen offen rassistisch oder antisemitisch zu fundieren. Wenn sie jedoch „die Sorge um die Erhaltung der volklichen Lebenssubstanz“ (12) zu einer zentralen Staatsaufgabe erklärte, klangen die völkische Aufladung des Gemeinschaftsbegriffs und ein biologistisches Gesellschaftsverständnis an. Dies trat in anderen Parteiverlautbarungen deutlicher hervor.[23]

 

Verbot und Vermächtnis

Schon im September 1950 erklärte die Bundesregierung die SRP für staatsfeindlich; im November des Folgejahres, kurz nachdem das zuständige Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Arbeit aufgenommen hatte, beantragte sie deren Verbot nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz. (Wenige Tage später folgte der Antrag, auch die Kommunistische Partei verbieten zu lassen[24] – der Kampf gegen beide Extreme, linke wie rechte, bildete das „antitotalitäre“ Fundament der der jungen Republik.)

Das BVerfG stufte die SRP im Oktober 1952 als verfassungswidrig ein und verfügte deren Auflösung – das erste Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik. In seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht die SRP in „ihrer Vorstellungswelt und ihrem Gesamtstil“ als „der früheren NSDAP wesensverwandt“ gekennzeichnet; gleiches gelte für ihr Programm, dem jedoch wegen seiner „allgemeinen Unverbindlichkeit […] geringer Wert für die Erkenntnis der wahren Ziele der SRP“ zukomme, so das oberste Gericht.[25] Zudem formulierte es wesentliche Maßstäbe und Prinzipien, die bis heute die Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung mit radikal rechten Parteien bilden.

Versuche, die SRP fortzuführen – zunächst in lokalen Vereinigungen und Wählergemeinschaften, dann in Kooperation mit anderen Parteien des rechten Lagers – blieben erfolglos. Auch der Übergang einiger SRP-Kader zur Deutschen Rechtspartei (DRP) zahlte sich für die 1950 gegründete Partei nicht an der Wahlurne aus. Die parteipolitisch organisierte extreme Rechte blieb in den 1950er-Jahren bedeutungslos. Angst vor weiteren Verboten bestimmte ihren politischen Stil bis zur Gründung neonazistischer Kleinparteien in den frühen 1970er-Jahren.


 


[1] Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei, o.D. [1949], Bundesarchiv B 104/7, Bl. 38. Zur Datierung s. Horst W. Schmollinger, Die Sozialistische Reichspartei, in: Richard Stöss (Hg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980, Bd. II: FDP bis WAV, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1984, S. 2274–2336, hier Fn. 22, S. 2280.

[2] Otto Büsch, Geschichte und Gestalt der SRP, in: ders./Peter Furth, Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Studien über die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), Berlin/Frankfurt a.M.: Vahlen, 1957, S. 7.

[3] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2274.

[4] In Klammern ist auch im Folgenden der jeweilige Programmpunkt angegeben, der zitiert oder auf den verwiesen wird.

[5] Günter Trittel, Die Sozialistische Reichspartei als niedersächsische Regionalpartei, in: Bernd Weisbrod (Hg.), Rechtsradikalismus in der politischen Kultur der Nachkriegszeit. Die verzögerte Normalisierung in Niedersachsen, Hannover: Hahnsche Buchhandlung, 1995, S. 67–85, hier S. 69.

[6] Henning Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei, Düsseldorf: Droste, 2007, S. 42. Vgl. dazu zuletzt Martin Will, Ephorale Verfassung. Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952, Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017, S. 96ff.

[7] Zum Führungspersonal siehe auch im Folgenden zuletzt: Will, Ephorale Verfassung, S. 76ff. (Dorls), 99–106 und 93–96 (Remer); vgl. Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, Fn. 4ff., S. 2275f.

[8] Heinrich Wefing, Die Grenzen der Toleranz [Parteiverbot der SRP], Die Zeit, Nr. 43, 20.10.2022, S. 17.

[9] So Büsch, Geschichte, S. 21.

[10] Trittel, Sozialistische Reichspartei.

[11] Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, erw. Neuausg., München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1999 (zuerst: München: C.H. Beck, 1996), S. 327, 333; die Bezeichnung schon bei Büsch, Geschichte, S. 20.

[12] Vgl. die Schilderung des Journalisten Manfred Jenke, Verschwörung von rechts? Ein Bericht über den Rechtsradikalismus in Deutschland nach 1945, Berlin: Colloquium, 1961, S. 82; zuletzt Will, Ephorale Verfassung, S. 115ff.

[13] Zit. nach Trittel, Sozialistische Reichspartei, S. 78; vgl. Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 116.

[14] Vgl. dazu Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, Fn. 22, S. 2280.

[15] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286; vgl. Büsch, Geschichte, S. 30.

[16] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2282, 2285.

[17] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286; vgl. Büsch, Geschichte, S. 34f.

[18] Explizit von der „Nationalen Opposition“ ist in den „Politischen Thesen“ der SRP die Rede, s. Büsch, Geschichte, S. 32; vgl. Will, Ephorale Verfassung, S. 107f.

[19] Vgl. zur SRP-Europaidee Büsch, Geschichte, S. 38ff.

[20] S. Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2283.

[21] Bei Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 109, der das Programm nach einer SPD-Publikation zitiert, steht hier „Volksgemeinschaft“.

[22] Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 109.

[23] Siehe Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286f.

[24] Vgl. zum Zusammenhang zuletzt Will, Ephorale Verfassung, S. 211, 441ff.

[25] BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, Tübingen 1953, S. 1–79, hier S. 69 u. S. 48; vgl. auch den Separatdruck: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 betreffend Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei, Tübingen: Mohr, 1952.

Auswahlbibliografie
  • Otto Büsch/Peter Furth, Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Studien über die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) (Schriften des Instituts für politische Wissenschaft; 9), Berlin/Frankfurt a.M.: Vahlen, 1957.

  • Oliver Gnad, Sozialistische Reichspartei, in: Marie-Luise Recker/Klaus Tenfelde (Hg.), Handbuch zur Statistik der Parlamente und Parteien in den westlichen Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland, Teilband III: FDP sowie kleinere bürgerliche und rechte Parteien. Mitgliedschaft und Sozialstruktur 1945–1990, Düsseldorf 2005, S. 353–473.

  • Henning Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien; 148), Düsseldorf: Droste, 2007.

  • Horst W. Schmollinger, Die Sozialistische Reichspartei, in: Richard Stöss (Hg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980, Bd. II: FDP bis WAV, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1984, S. 2274–2336.

  • Martin Will, Ephorale Verfassung. Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952, Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017.

Quelle:

033 SRP-Programm

Text/Transkript

Aktionsprogramm Sozialistische Reichspartei

Die SRP, ein Zusammenschluß freier Deutscher, die aus innerster Verantwortung die Wiederherstellung von Ehre, Recht und Ordnung in Deutschland fordern. Zu ihrem obersten freiwilligen Gesetz erheben sie die Treue zum Reich. Sie verpflichten sich vor der Geschichte ihres Volkes und vor seiner Zukunft, sich mit ganzer Kraft selbstlos für die Verwirklichung der Grundsätze der Gemeinschaft einzusetzen.

Die notwendige Sammlung aller wahrhaft deutschgesinnten Männer und Frauen wird nicht durch Zusammenschluß verschiedener Richtungen erstrebt, sondern durch kämpferisches Bekenntnis und Verpflichtung auf ein klares Programm zur Überwindung der deutschen Not. Dieses darf nicht fußen auf den überlebten Grundprinzipien einer vergangenen Zeit, sondern muß voll und ganz in Einklang stehen mit der im 20. Jahrhundert zum Durchbruch gekommenen neuen Lebensanschauung.

1. Die SRP will die Einigung aller Deutschen in einem einheitlichen Deutschen Reich.

Nur dadurch kann Deutschland auf die Dauer wieder lebensfähig und ein gesundes Glied der europäischen Völker- und Kulturgemeinschaft werden. Jeder Versuch, einen deutschen Teilstaat im Osten oder Westen zum Satelliten einer raumfremden Macht zu machen, muß als Vertiefung der verhängnisvollen Spaltung des Reiches angesehen und daher abgelehnt werden.

Der durch Geschichte und Kultur, Menschen- und Völkerrecht sich ergebende deutsche Anspruch auf die Gesamtheit des Reichsraumes ist unveräußerlich. Keine Regierung hat das Recht, irgendwie auf deutschen Boden zu verzichten. Dieser Grundsatz ist verfassungsmäßig festzulegen.

2. Die SRP fordert die Freiheit und Unabhängigkeit Deutschlands nach innen und außen.

Im Namen des Rechts und im Interesse der Befriedung Europas erwartet und verlangt sie die möglichst rasche Wiederherstellung der deutschen Souveränität und Einheit, also die Nichteinmischung auswärtiger Mächte in Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches, das sie nach wie vor völkerrechtlich als bestehend ansieht. Der Abzug der Besatzungstruppen und ein Friedensvertrag, der die deutschen Verpflichtungen endgültig festlegt und der Ehre und den Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes gerecht wird, darf nicht länger hinausgezögert werden.

3. Die SRP bekennt sich zum Gedanken der gesamteuropäischen Gemeinschaft und der politischen Eigenständigkeit.

Voraussetzung für eine europäische Ordnung ist die Befreiung unseres gesamten Kontinents zu voller Selbständigkeit neben den Weltmächten in West und Ost. Jeder Teilzusammenschluß in einseitiger Anlehnung an einen der beiden außereuropäischen Machtblöcke bedeutet Zerstörung Europas.

In ehrfürchtiger Achtung vor allen natürlich gewordenen Ordnungen muß eine zukunftsichernde Gestaltung des europäischen Zusammenlebens aufbauen auf der Möglichkeit und dem Recht eines jeden Volkes, sich seinem Wesen gemäß zu behaupten und zu entwickeln. Ohne vorherige Wiederherstellung der völligen Gleichberechtigung und staatlichen Souveränität Deutschlands besteht die Gefahr, daß dieses Recht dem deutschen Volke einseitig beschränkt und geschmälert wird. Statt die europäische Einigung zu fördern, würde ihr dadurch nur ein unüberwindliches Hindernis entgegengestellt werden.

4. Die SRP bejaht im Reichsgedanken die volksmäßig und geschichtlich bedingte Ordnungsform der Deutschen.

Eine starke verantwortliche Reichsregierung soll die Einheitlichkeit der gesamtdeutschen Entwicklung und der politischen Gestaltung sichern. Dabei hat sie sich ebenso sehr von zentralistischer Übersteigerung ihrer Befugnisse freizuhalten, wie föderalistischen Auflösungserscheinungen entgegenzuwirken. Die verwaltungsmäßige und kulturelle Eigenständigkeit der Länder und Landschaften ist durch die Verfassung zu gewährleisten.

5. Die SRP bekennt sich zu einem freiheitlichen Aufbau des inneren Staatslebens und zum Prinzip des Rechtsstaates.

Der Persönlichkeitsgedanke soll die Grundlage für die Wahl zu den politischen Körperschaften werden, um so die Parteimißwirtschaft zu beseitigen und das politische Leben zu entgiften. Jeder Versuch der Restauration geschichtlich überwundener politischer Formen wird abgelehnt.

Die Freiheit der politischen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung und Meinungsäußerung, sowie die Möglichkeit zu öffentlicher Kritik und zu politischer Opposition ist nicht nur verfassungsmäßig festzulegen, sondern durch absolute Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu sichern. Die Unabsetzbarkeit der Richter und wissenschaftlichen Hochschullehrer und ihre Unbeeinflußbarkeit durch die herrschenden politischen Parteien und Konfessionen muß grundsätzlich garantiert werden.

Alle Gesetze, Verordnungen und Verfügungen, die Sonderrechte schaffen, widersprechen dem sozialistischen Grundsatz der gleichen Pflichten, des gleichen Rechts und der gleichen Freiheit für alle Deutschen und damit der europäischen Rechtsüberlieferung. Sie sind daher aufzuheben und bereits entstandene Schädigungen zu beseitigen. Das gilt besonders für die Entnazifizierung, d.h. für die Verfolgung, Schädigung und Verfemung wegen politischer Tätigkeit, die keinen Verstoß gegen die Strafgesetze darstellt.

6. Die SRP bekennt sich zu einem echten, aus dem Geist unserer Zeit erwachsenen Volkssozialismus aller Deutschen.

Sie versteht darunter vornehmlich den Grundsatz der sittlichen Bindung und Einordnung des einzelnen in die Gemeinschaft.

Der freiwillige Dienst am Gedanken des Reiches als Ausdruck dieser sozialistischen Gemeinschaft der Deutschen muß zum Höchstwert unseres gesamten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens erhoben werden.

In diesem Sinne ist für die SRP das Bekenntnis zum Reich, seiner Geschichte und ihren großen politischen Gestalten verbunden mit der Forderung nach dem Schutz aller, die pflichtgemäß für ihr Vaterland und die Gemeinschaft der Deutschen eintraten und eintreten, besonders mit der Forderung nach dem Schutz der Ehre des deutschen Soldaten. Deshalb darf sich der Staat auch nicht der Einlösung der übernommenen Verpflichtungen gegenüber allen Berechtigten ohne Rücksicht auf Stammeszugehörigkeit, Berufsgruppe und Dienststellung entziehen.

Die verhängnisvolle Aufspaltung des deutschen Volkes in Ost- und West-, Nord- und Süddeutsche, Einheimische und Vertriebene, Besitzende und Besitzlose, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kirchengläubige und Freigeistige, Katholiken und Protestanten muß überwunden werden. Statt dessen fordert die deutsche Not gebieterisch die Willens- und Tatgemeinschaft aller Deutschen zur Steigerung unserer schöpferischen Kräfte und unserer Leistung für den Wiederaufbau und die Meisterung des gemeinsamen Schicksals. Die kapitalistische Klassenkampfpraxis und der marxistische Klassenkampfgedanke muß bekämpft und an ihre Stelle eine neue gerechte Lebensordnung verwirklicht werden, die nur eine sozialistische sein kann.

7. Die SRP fordert angesichts der Größe der deutschen Not und der aus ihr erwachsenen Probleme die Ergreifung wirklich einschneidender Maßnahmen in Gestalt eines umfassenden nationalen Notwerkes und Aufbaudienstes. [Seitenwechsel]

Den Heimatvertriebenen, Ausgebombten, Heimkehrern, Kriegsversehrten und Hinterbliebenen soll nicht nur theoretisch, sondern praktisch die volle Gleichberechtigung im staatlichen und wirtschaftlichen Leben zuerkannt werden. Statt des schon im Grundgedanken völlig verfehlten Lastenausgleichs ist auf dem Wege über eine innere Kreditschöpfung zu einer produktiven Wiederbelebung der Gesamtwirtschaft, die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und der Wohnungsnot herbeizuführen und den Besitzlosgewordenen die Existenzerneuerung zu ermöglichen. Rasches, durchgreifendes Handeln, das so lange versäumt wurde, ist hier sittliche Pflicht. Zu den staatlichen Maßnahmen der Kredithilfe zugunsten der schuldlos in Not geratenen Glieder des Volksganzen muß eine gesetzlich zu regelnde Hilfspflicht der Berufsgruppen treten. Grundvoraussetzung für eine wirkliche Lösung aber bleibt die Rückkehr der Vertriebenen als freie Deutsche in ihre Heimat.

8. Die SRP bekennt sich im Interesse der höchstmöglichen Entfaltung unserer Wirtschaftskraft zum Gedanken der persönlichen Initiative und des Privateigentums im Sinne der Verpflichtung und Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Volksgesamtheit.

Jede Dogmatisierung unserer Wirtschaftspolitik wird abgelehnt. Der Staat hat besonders in Zeiten der Not das Recht und die Pflicht der sinnvoll planenden Einflußnahme und Aufsicht auf wirtschaftlichem und sozialistischem Gebiet. Die marxistische Tendenz, die wirtschaftliche Eigenbetätigung des Staates zu fördern, wird abgelehnt.

Für die Nutzung der Grundstoffindustrie sind neue wirtschaftliche Gemeinschaftsformen unter dem Leistungsprinzip auszubilden. Wirtschaftsmonopole und Machtzusammenballungen, die die Gemeinschaft gefährden, sind zu verhindern. Die Beteiligung aller Schaffenden am wirtschaftlichen Ertrag der Produktion ist gesetzlich zu regeln. Der Arbeiter ist zum Mitträger und Mitgestalter des Betriebes zu machen, ohne daß außerbetriebliche Machtbestrebungen dadurch gefördert werden.

9. Die SRP erstrebt auf sozialpolitischem Gebiet die Erhaltung, den Ausbau und die ständige Verbesserung der bestehenden Sozialgesetzgebung.

Insonderheit ist der Aufbau einer großzügigen, alle Schichten des Volkes umfassenden Altersversorgung zu betreiben. Weiterhin ist die Steuergesetzgebung zugunsten der kinderreichen Familien, der Kriegsgeschädigten und der Erwerbsschwachen grundlegend zu reformieren.

10. Die SRP will, daß der Bedeutung der Landwirtschaft für Volk und Reich entsprechend alles für die Erhaltung und den Ausbau eines freien Bauernstandes getan wird.

Das heutige katastrophale Ausmaß der Abhängigkeit von ausländischen Nahrungsmittelzufuhren kann nur dadurch überwunden werden, daß die landwirtschaftliche Produktion durch Leistungssteigerung und gesunde Preispolitik unter Berücksichtigung des Rentabilitätsgedankens auf den höchstmöglichen Stand gebracht wird. Nur durch die eigengesetzliche Gestaltung ihres Wirtschaftsgebietes unter Ablehnung einer dogmatischen Liberalisierung kann die Landwirtschaft zu dieser Intensivierung ihrer Arbeit übergehen. Die heutigen hohen Kosten, besonders für den Kapitaldienst, müssen auf einen Bruchteil reduziert und jede Spekulation verhindert werden.

Die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte sind durch staatliche Maßnahmen zu schützen und steuerpolitisch besonders zu begünstigen.

Durch wirklich durchgreifende Kultivierung der noch immer in Deutschland vorhandenen Riesenflächen an Moor und Ödland, umfassende Heranziehung der „wüsten Höfe“ und des siedlungsfähigen Besitzes auch der „toten Hand“ ist die bäuerliche Siedlung weitestgehend zu fördern.

Auch hier gilt die Erkenntnis, daß eine wirkliche Lebensgrundlage nicht durch gewaltsame Reformmaßnahmen in Restdeutschland, sondern einzig durch Rückgabe des deutschen Ostens zu schaffen ist.

11. Die SRP fordert äußerste finanzielle und personelle Sparsamkeit und eine durchgreifende Vereinfachung auf dem Gebiete der Verwaltung.

Sie tritt ein für ein fachlich hochentwickeltes, charakterlich unantastbares Berufsbeamtentum und verlangt von allen in der Verwaltung Tätigen unbedingte Treue zu Volk und Reich. Dabei ist die Verwaltung von parteipolitischer und konfessioneller Beeinflussung freizuhalten.

In Landschaften und Gemeinden ist eine gesunde Selbstverwaltung auszubauen, in den kleinen Gemeindewesen dabei die völlige Ausschaltung jeglicher Parteipolitik herbeizuführen.

12. Die SRP sieht als eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsführung die Sorge um die Erhaltung der volklichen Lebenssubstanz an.

In der Ehe und Familie sieht sie die Grundzelle des deutschen Volkes, deren Förderung umfassende und aufeinander abgestimmte wirtschaftliche, rechtliche und volkserzieherische Maßnahmen zu dienen haben. Sie verlangt den Schutz des keimenden Lebens und den Einsatz aller staatlichen Kräfte zur Schaffung von Lebensbedingungen, in denen Kinder gedeihen und die Mütter gesund bleiben. Angesichts der in Kriegs- und Nachkriegszeit entstandenen besonderen Verhältnisse wird der volle Rechts- und Ehrenschutz und die soziale Hilfe für die unverheiratete Mutter und das uneheliche Kind gefordert.

Dem tatsächlichen Anteil der Frau am Daseinskampf unseres Volkes muß auch ihre rechtliche und soziale Stellung voll angepaßt werden, aber unter Entwicklung von Formen, die der fraulichen Eigenart entsprechen.

13. Die SRP steht auf dem Boden der geistigen und kulturellen Überlieferung Europas.

Sie bekennt sich zur Freiheit des Glaubens und Gewissens, der Wissenschaft und des Unterrichts, vornehmlich auch von jedem parteipolitischen oder konfessionellen Zwang und jedem Vorrang auf Grund materieller Überlegenheit.

Das Reich hat die kulturpolitische Verpflichtung, in Familie und Berufsstand, Volk und Menschheit die schöpferischen Kräfte der Gemeinschaft und der in ihr gebundenen Persönlichkeiten zu wecken und zu fördern. Ausgehend von dem natürlichen Recht, daß alle Kinder eines Volkes eine gemeinsame Erziehung erhalten sollten, tritt sie für den Gedanken einer reichseinheitlichen, in der Durchführung von den Ländern zu gestaltenden Gemeinschaftsschule ein. In dieser ist jedes religiöse Bekenntnis und ein ihm entsprechender Religionsunterricht frei. Jeglicher Versuch, gegen die Gewissens- und Glaubensfreiheit einen Zwang auf Lehrer, Eltern und Schüler ausz[u]üben, hat zu unterbleiben. Die Jugend ist das höchste Heiligtum eines Volkes. Der Entfaltung ihrer geistigen und sittlichen Kräfte ist jede staatliche Unterstützung angedeihen zu lassen.

Der Gedanke der Schulgeld-, Lehr- und Lernmittelfreiheit ist für alle Schulgattungen zu verwirklichen.

In der heutigen Notlage des deutschen Volkes muss jeder Einzelforderung, die geeignet ist, Gegensätze in unserm Volke einzureißen oder zu vertiefen, zurückgestellt werden. Erforderlich ist die Konzentration aller Kräfte auf wenige große Ziele und Aufgaben, die sich aus unserer nationalen Notlage ergeben, und im Zusammenhang damit eine umfassende und wahrhaft tiefgehende Erneuerung unseres politischen Lebens.

Verantwortlich: Dr. Fritz Dorls, MdB, Hannover – Druck: Funke-Drucke Velbert

 

Quellennachweis

Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei, verantwortl. Fritz Dorls, Druck: Funke-Drucke Velbert, o.D. [1949], Bundesarchiv B 104/7, Bl. 38 (Vorder- und Rückseite).