Wesensverwandt mit der NSDAP:
Das Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei
Jahr
1949
Erscheinungsdatum
Themenfelder
Chronologie
Organisationen
Schlagworte
Zitationsempfehlung
Georg Wamhof, Wesensverwandt mit der NSDAP: Das Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei, in: Die radikale Rechte in Deutschland, 1945–2000. Eine kommentierte Online-Quellensammlung, 28.11.2025, https://radikale-rechte.de/comment/033-wamhof-srp-programm, https://doi.org/10.14765/zzf.dok-2991.
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Die Sozialistische Reichspartei gilt als früher Versuch, den Nationalsozialismus in der Bundesrepublik parteipolitisch wiederzubeleben. Ihr Programm zeigt das Bemühen, unter veränderten Rahmenbedingungen an Kernelemente des NS-Gedankenguts anzuknüpfen.
Ein Zufall war es sicher nicht: Im ersten Satz ihres „Aktionsprogramms“ von 1949 bezeichnet sich die Sozialistischen Reichspartei (SRP) als „Zusammenschluß freier Deutscher“; vom „Zusammenschluß aller Deutschen“ war 1920 im ersten der 25 Punkte des Programms der Deutschen Arbeiterpartei, der späteren NSDAP, die Rede.[1] Doch nicht allein wegen der Wortwahl, sondern insgesamt aufgrund von Programmatik, Personal und Propaganda galt die kurzlebige SRP – 1949 gegründet, 1952 verboten – früh als „Experiment einer pseudodemokratischen ‚Erneuerung‘ nationalsozialistischer Politik im Nachkriegsdeutschland“[2] oder schlicht als „Nachfolgepartei der NSDAP“[3].
Spaltung oder Sammlung
Die Rede vom „Zusammenschluß“ diente dazu, den Begriff Partei zu vermeiden, um sich wie einst die NSDAP zur übergreifenden Sammlungsbewegung zu stilisieren. Hatten Hitler und Parteigenossen gegen die „Systemparteien“ gewettert und die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik als „Parteiengezänk“ diffamiert, brandmarkte die SRP eine angebliche „Parteimißwirtschaft“ (5)[4] in der frühen Bundesrepublik und verleumdete die „Lizenzparteien“ als Marionetten alliierter Besatzungsmächte. Im zersplitterten Spektrum rechts von der CDU versuchte sich die SRP, als „Sammlung aller wahrhaft deutschgesinnten Männer und Frauen“ aufzustellen, die ein „kämpferisches Bekenntnis“ einen sollte [Präambel].
Tatsächlich jedoch war die Partei – im Gegensatz zu solcher Bündnisrhetorik – nach Querelen in der Deutschen Konservativen Partei-Deutschen Rechtspartei (DKP-DReP) als spontane Abspaltung radikalnationalistischer Kräfte entstanden, die für einen „antideutschnationalen Rechtsextremismus“ standen.[5] Die SRP-Gründung erscheint weniger als zielstrebige Einigung denn als improvisierte „Notgeburt“.[6]
Neue Partei unter Führung „alter Kämpfer“
An der Parteispitze standen vor allem Männer, überwiegend mit bürgerlich-akademischem Hintergrund, die in jungen Jahren vor 1933 der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen beigetreten waren. Diese „alten Kämpfer“ hatten im „Dritten Reich“ in Staat und Partei oder in SA und SS Funktionsposten bekleidet, wenn auch nicht in vorderen Reihen. Das Ende der NS-Herrschaft, die Entnazifizierung und Demilitarisierung erlebten sie als politische und soziale Deklassierung.[7] Einige dieser „Immer-noch-Nazis“[8] hatten schon der Gemeinschaft unabhängiger Deutscher angehört, einer Keimzelle der SRP, die aufgrund von NS-Verherrlichung keine Lizenz erhalten hatte.
Federführend bei der SRP-Gründung war der Vorsitzende Fritz Dorls (1910–1995), ein promovierter Historiker, der 1929 der NSDAP beigetreten war. Ab Kriegsbeginn bei der Wehrmacht, soll er noch 1945 als Lehrer an eine „Reichsschule“ der Deutschen Arbeitsfront berufen worden sein. Nach der Internierung durch die Briten engagierte er sich zunächst in der CDU und verantwortete deren Parteiblatt Niedersächsische Rundschau. Bei der Bundestagswahl 1949 holte er für die DKP-DReP ein Bundestagsmandat, das er trotz Parteiausschluss behielt und erst mit dem SRP-Verbot verlor.
Als Chefideologe galt der ebenfalls promovierte Historiker Gerhard Krüger (1908–1994). Der ehemalige SA-Standartenführer, bereits ab 1928 in der NSDAP, hatte dem NS-Regime auf verschiedenen Posten gedient, u.a. als NS-Studentenführer, Legationsrat in Paris, Gauschulungsleiter. Von ihm stammte der erste Entwurf des SRP-Programms.[9]
Zu den Mitgründern gehörte auch der Jurist August Finke (1906–1995), der es vor 1945 bis zum SS-Obersturmbannführer gebracht hatte. Er leitete den SRP-Landesverband Niedersachsen, dem gut zwei Drittel der geschätzt insgesamt 10.000 Parteimitglieder angehörten. In Niedersachsen lagen die Hochburgen der Partei, hier erreichte sie bei der Landtagswahl im Mai 1951 ihr bestes Ergebnis: 11 Prozent, 16 Mandate (vier davon direkt). Die SRP ist daher auch als „niedersächsische Regionalpartei“ charakterisiert worden[10]; anzunehmen ist freilich, dass sie ohne Verbot auch in anderen Bundesländern noch reüssiert hätte.
Das prominenteste Mitglied war indes der ehemalige Berufsoffizier Otto Ernst Remer (1912–1997). Wegen seiner Rolle bei der Niederschlagung des Umsturzversuchs nach dem am 20. Juli 1944 gescheiterten Attentat auf Hitler hatte ihn die NS-Propaganda zum Vorzeigesoldaten verklärt. Der „Parteiheld“[11] sorgte nicht zuletzt mit provokanten Reden auf Parteiveranstaltungen dafür, dass die SRP auch als „Remer-Partei“ bekannt und er selbst wiederholt wegen Verunglimpfung von politischen Gegnern oder des Widerstands gegen das NS-Regime verurteilt wurde.
Die zahlreichen Versammlungen, koordiniert von der hierarchischen „Rednereinsatz“-Organisation, waren das erfolgreichste Werbemittel der SRP. Besonderes Aufsehen erregte der Rückgriff auf das agitatorische Repertoire der NSDAP: Fahnenschmuck (schwarzer Adler auf rotem Grund), bekannte Musik (Badenweiler Marsch) und uniformierte Saalordner (von der Parteigliederung „Reichsfront“) umrahmten die ressentimentgeladenen Auftritte der Parteiredner.[12]
Die Ähnlichkeiten zur NSDAP waren gewollt, die SRP betonte sie demonstrativ; sie habe, so einer ihrer Funktionäre, „‚die gleiche Blutgruppe wie die NSDAP‘“.[13] Nicht nur das Spektakel der Versammlungen, die in ländlichen Regionen Norddeutschlands teilweise Tausende anzogen, sondern auch das Anknüpfen an die vermeintlich ‚guten Seiten‘ der NS-Politik, war für viele Wähler*innen attraktiv – dies legen auch zeitgenössische Umfrageergebnisse nahe.
Programmatischer Spagat: NS-Gedankengut und Nachkriegsrealitäten
Im Vergleich zur öffentlichen Agitation spielten die programmatischen Erklärungen für den Erfolg der SRP wohl eine untergeordnete Rolle. Das bei der Gründung beschlossene „Aktionsprogramm“ enthält in 13 Punkten grundlegende Überzeugungen, Ziele und Forderungen, umrahmt von einer knappen Präambel und einem abschließenden Appell. Als Urheber ist Dorls genannt. Das Papier ist teils diffus und vage, teils gekennzeichnet von einem Sowohl-als-auch und gelegentlich in sich widersprüchlich; es wirkt zudem redundant oder zumindest schlecht sortiert. Dem Aktionsprogramm folgten mit einem Parteiprogramm (1951) und „Politischen Thesen“ weitere solcher Dokumente, die ihrerseits wiederum in unterschiedlichen Fassungen überliefert sind.[14]
Zwar enthält auch das Aktionsprogramm klare Bezüge zum Nationalsozialismus, es ist indes zurückhaltender formuliert als etwa Wahlkampfreden. So hatten Antisemitismus und Rassismus zwar im „Parteialltag“ der SRP einen festen Platz, spielten aber in der parteiamtlichen Positionierung eine geringe Rolle.[15] Als ebensolche taktische Anpassungen können auch die Lippenbekenntnisse zum Rechtsstaatsprinzip (5) sowie zu bürgerlichen Grundrechten wie Meinungs-(5), Religions- und Gewissensfreiheit (13) gelesen werden.
Grundlage des SRP-Programms, so heißt es nebulös, sollten nicht die „überlebten Grundprinzipien einer vergangenen Zeit“ sein, vielmehr fuße es auf einer „neuen Lebensanschauung“, die im 20. Jahrhundert ihren „Durchbruch“ erlebt habe. Die großen politischen Ideologien Konservatismus, Marxismus, Liberalismus mit Ursprüngen im 18./19. Jahrhundert schieden mithin aus. Übrig blieb der Faschismus, der im 20. Jahrhundert entstanden war. Und die strikte Ablehnung jedweder „Restauration geschichtlich überwundener politischer Formen“ (5) bezog sich nicht etwa auf den Nationalsozialismus – in der Sicht der SRP stand die Verwirklichung der NS-Revolution schließlich noch aus –, sondern auf die parlamentarische Demokratie.[16] Entscheidend für die Besetzung politischer Ämter sollte stattdessen der „Persönlichkeitsgedanke“ sein (5), ein kaum verschleierter Grundstein der erstrebten „Führungsdemokratie“.[17]
Wider die „deutsche Not“
Die SRP versprach „ein klares Programm zur Überwindung der deutschen Not“. Das wiederholt benutzte Schlagwort stand allumfassend für die düstere Gegenwartsdiagnose der Partei. In ihrer Perspektive waren für diese „Not“ nicht das NS-Regime oder die deutschen Verbrechen verantwortlich, sondern in erster Linie Niederlage und Besatzung, staatliche Teilung und alliierte Unterdrückung.
Die Rede von der „heutigen Notlage des deutschen Volkes“ – so im abschließenden Appell – sprach wenige Jahre nach Kriegsende zweifellos viele an, die eine sozi-ökonomische und politische Deklassierung erfahren hatten und sich als Opfer von Krieg und Fremdherrschaft fühlen konnten oder wollten: Vertriebene, Ausgebombte, Kriegsheimkehrer und -versehrte, Hinterbliebene (7). Explizit angesprochen waren auch NS-Belastete, die unter Folgen der angeblich unrechtmäßigen Entnazifizierung (5) litten; zudem die große Gruppe der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, deren „Ehre“ es zu schützen gelte (6), sowie überhaupt alle angeblich Schutzbedürftigen, „die pflichtgemäß für ihr Vaterland und die Gemeinschaft der Deutschen eintraten und eintreten“ – womit alle gemeint sein konnten, die ihren Einsatz für „Führer, Volk und Vaterland“ vor 1945 nur zu gerne als bloße Pflichterfüllung entschuldeten, einschließlich frühere Angehörige der SA oder SS. Nicht zu Unrecht erkannte die SRP in diesen Bevölkerungsgruppen ihr wesentliches Stimmenpotenzial.
Zwar enthält das Programm einzelne, mehr oder weniger konkrete Forderungen zur Linderung „der deutschen Not“, etwa die Schaffung eines „nationalen Notwerkes und Aufbaudienstes“ (7). Letztlich sollten jedoch das „Reich“ und der „Volkssozialismus“ Abhilfe schaffen.
Das Reich als Rettung
Der Name ‚Reichspartei‘ ist buchstäblich Programm: Oberste Maxime der SRP war die „Treue zum Reich“ [Präambel]. Der Reichsmythos eignete sich dazu, sowohl glorreiche Geschichte und Größe zu beschwören (6) als auch den Anschluss an das nationalsozialistische „Dritte Reich“ nahezulegen. Mit dem Pochen auf den völkerrechtlichen Fortbestand des Reichs (2) ließen sich Herrschaftsansprüche der Besatzungsmächte zurückweisen, deren „Abzug“ zugunsten der Wiederherstellung von „Souveränität und Einheit“ verlangen (2), mithin die staatliche „Spaltung“, inklusive der Bindung an die „raumfremden“ Mächte USA und UdSSR ablehnen. Die Bundesrepublik konnte man so als bloßen „Satelliten“ (1) der westlichen Besatzungsmächte delegitimieren; mehr noch: die Verpflichtung gegenüber dem Reich rechtfertigte den Widerstand gegen den neuen demokratischen Staat – die ‚nationale Opposition‘.[18]
Auch das Territorium des Reichs sollte unangetastet bleiben. Gebietsverluste infolge der Kriegsniederlage wollte die SRP keinesfalls akzeptieren (1). Sie forderte einen Friedensvertrag, der der „Ehre und den Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes gerecht wird“ (2). In diesem Kontext diente das Reich als Allheilmittel gegen Aspekte der „deutschen Not“, indem sozio-ökonomische Probleme zur nationalen Frage umgedeutet wurden: Nur die „Rückgabe des deutschen Ostens“ (1)] könne der Bevölkerung eine „wirkliche Lebensgrundlage“ bieten und deren Versorgung gewährleisten; dazu gehörte selbstverständlich die „Rückkehr der Vertriebenen“ (7).
Die SRP sah im Reich „die volksmäßig und geschichtlich bedingte Ordnungsform der Deutschen“ (4) verwirklicht. Was dies für die Ausgestaltung des staatlichen Systems bedeutete, blieb schwammig. Die Partei forderte zwar eine „starke“ Regierung, warnte jedoch sowohl vor „zentralistischer Übersteigerung“ als auch vor „föderalistischen Auflösungserscheinungen“, plädierte zugleich aber für „Eigenständigkeit der Länder“ (4).
Ihre Reichsfantasie verband die SRP zudem mit einem vordergründigen Bekenntnis zur „gesamteuropäischen Gemeinschaft“ (3). Damit griff die Partei ein virulentes außenpolitisches Thema auf, imaginierte jedoch in „ehrfürchtiger Achtung vor allen natürlich gewordenen Ordnungen“ ein Europa souveräner Staaten unabhängig von den beiden Weltmächten (3). Die neutralistischen Vorstellungen sattelten im Kontext des Kalten Kriegs auf den in der Bundesrepublik verbreiteten Antikommunismus auf; dazu gehörte es bei der SRP, den vergangenen Vernichtungskrieg in einen antibolschewistischen Abwehrkampf umzudeuten. Andere SRP-Verlautbarungen sprachen auch vom Reich als Schutzmacht Europas, was kaum verhüllt an NS-Konzepte vom europäischen „Großraum“ unter deutscher Führung erinnerte.[19]
Die Behauptung vom Fortbestand des Reichs sollte erst ab Ende der 1960er-Jahre in einem Teil der radikalen Rechten neuen Aufschwung erleben. Daran anknüpfende Fäden, wie die Delegitimierung der staatlichen Ordnung in Deutschland und die Berechtigung zum „nationalen Widerstand“ werden bis in die Gegenwart von den sog. „Reichsbürgern“ fortgesponnen.
Verkappte „Volksgemeinschaft“
Gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ordnungsvorstellungen belegte die SRP im Aktionsprogramm mit dem Schlagwort „Volkssozialismus“ (6), andernorts als „nationaler“ oder „Reichssozialismus“ bezeichnet. Als dessen Kern definierte die Partei den „Grundsatz der sittlichen Bindung und Einordnung des einzelnen in die Gemeinschaft“ (6); ihren maßgebenden „Ausdruck“ sollte diese Unterordnung von Eigeninteressen im „freiwillige[n] Dienst am Gedanken des Reiches“ finden (6). Verklausuliert umschrieben war damit eine Adaptierung des zeitgenössisch populären Sozialismusbegriffs, den die SRP, ähnlich wie einst die NSDAP, nationalistisch umdeutete. Klassen- und Interessengegensätze, aber auch regionale, soziale oder religiöse Unterschiede – die deutsche „Aufspaltung“ schlechthin (6) – sei zu überwinden. Dahinter leicht zu erkennen war die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“: Auch wenn das Aktionsprogramm diesen Begriff mied, galt „Volkssozialismus“ laut innerparteilicher Sprachregelung als Synonym.[20]
Wirtschaftspolitische Ansätze fielen unklar und widersprüchlich aus. Eine grundsätzliche Akzeptanz der auf Privateigentum und Leistungsprinzip beruhenden ökonomischen Ordnung traf auf teils antikapitalistische Rhetorik; die Partei bekannte sich zu freier unternehmerischer Initiative, lehnte Verstaatlichungen ab, schloss staatliche Lenkungseingriffe jedoch nicht aus – alles hatte in erster Linie dem Wohle der „Volksgesamtheit“[21] zu dienen. (8) Der so konstruierte SRP-„Sozialismus“ war nicht klassenkämpferisch, sondern sozialharmonisch, zwar antimonopolistisch, aber auch klar antimarxistisch ausgerichtet (6); er befürwortete vordergründig betriebliche Mitbestimmung, doch mit deutlich antigewerkschaftlicher, betriebspartnerschaftlicher Tendenz. (8) Dabei war nicht allein wegen der Rede von Ein- und Unterordnung eine hierarchische Trennung von ‚Führung‘ und ‚Gefolgschaft‘ selbstverständlich. Insgesamt handelte es sich um „einen abermaligen Aufguss des Sozialismusschwindels der NSDAP.“[22]
Zwar verzichtete die SRP darauf, ihre Gemeinschaftsideen offen rassistisch oder antisemitisch zu fundieren. Wenn sie jedoch „die Sorge um die Erhaltung der volklichen Lebenssubstanz“ (12) zu einer zentralen Staatsaufgabe erklärte, klangen die völkische Aufladung des Gemeinschaftsbegriffs und ein biologistisches Gesellschaftsverständnis an. Dies trat in anderen Parteiverlautbarungen deutlicher hervor.[23]
Verbot und Vermächtnis
Schon im September 1950 erklärte die Bundesregierung die SRP für staatsfeindlich; im November des Folgejahres, kurz nachdem das zuständige Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Arbeit aufgenommen hatte, beantragte sie deren Verbot nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz. (Wenige Tage später folgte der Antrag, auch die Kommunistische Partei verbieten zu lassen[24] – der Kampf gegen beide Extreme, linke wie rechte, bildete das „antitotalitäre“ Fundament der der jungen Republik.)
Das BVerfG stufte die SRP im Oktober 1952 als verfassungswidrig ein und verfügte deren Auflösung – das erste Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik. In seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht die SRP in „ihrer Vorstellungswelt und ihrem Gesamtstil“ als „der früheren NSDAP wesensverwandt“ gekennzeichnet; gleiches gelte für ihr Programm, dem jedoch wegen seiner „allgemeinen Unverbindlichkeit […] geringer Wert für die Erkenntnis der wahren Ziele der SRP“ zukomme, so das oberste Gericht.[25] Zudem formulierte es wesentliche Maßstäbe und Prinzipien, die bis heute die Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung mit radikal rechten Parteien bilden.
Versuche, die SRP fortzuführen – zunächst in lokalen Vereinigungen und Wählergemeinschaften, dann in Kooperation mit anderen Parteien des rechten Lagers – blieben erfolglos. Auch der Übergang einiger SRP-Kader zur Deutschen Rechtspartei (DRP) zahlte sich für die 1950 gegründete Partei nicht an der Wahlurne aus. Die parteipolitisch organisierte extreme Rechte blieb in den 1950er-Jahren bedeutungslos. Angst vor weiteren Verboten bestimmte ihren politischen Stil bis zur Gründung neonazistischer Kleinparteien in den frühen 1970er-Jahren.
[1] Aktionsprogramm der Sozialistischen Reichspartei, o.D. [1949], Bundesarchiv B 104/7, Bl. 38. Zur Datierung s. Horst W. Schmollinger, Die Sozialistische Reichspartei, in: Richard Stöss (Hg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980, Bd. II: FDP bis WAV, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1984, S. 2274–2336, hier Fn. 22, S. 2280.
[2] Otto Büsch, Geschichte und Gestalt der SRP, in: ders./Peter Furth, Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Studien über die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), Berlin/Frankfurt a.M.: Vahlen, 1957, S. 7.
[3] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2274.
[4] In Klammern ist auch im Folgenden der jeweilige Programmpunkt angegeben, der zitiert oder auf den verwiesen wird.
[5] Günter Trittel, Die Sozialistische Reichspartei als niedersächsische Regionalpartei, in: Bernd Weisbrod (Hg.), Rechtsradikalismus in der politischen Kultur der Nachkriegszeit. Die verzögerte Normalisierung in Niedersachsen, Hannover: Hahnsche Buchhandlung, 1995, S. 67–85, hier S. 69.
[6] Henning Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei, Düsseldorf: Droste, 2007, S. 42. Vgl. dazu zuletzt Martin Will, Ephorale Verfassung. Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952, Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017, S. 96ff.
[7] Zum Führungspersonal siehe auch im Folgenden zuletzt: Will, Ephorale Verfassung, S. 76ff. (Dorls), 99–106 und 93–96 (Remer); vgl. Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, Fn. 4ff., S. 2275f.
[8] Heinrich Wefing, Die Grenzen der Toleranz [Parteiverbot der SRP], Die Zeit, Nr. 43, 20.10.2022, S. 17.
[9] So Büsch, Geschichte, S. 21.
[10] Trittel, Sozialistische Reichspartei.
[11] Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, erw. Neuausg., München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1999 (zuerst: München: C.H. Beck, 1996), S. 327, 333; die Bezeichnung schon bei Büsch, Geschichte, S. 20.
[12] Vgl. die Schilderung des Journalisten Manfred Jenke, Verschwörung von rechts? Ein Bericht über den Rechtsradikalismus in Deutschland nach 1945, Berlin: Colloquium, 1961, S. 82; zuletzt Will, Ephorale Verfassung, S. 115ff.
[13] Zit. nach Trittel, Sozialistische Reichspartei, S. 78; vgl. Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 116.
[14] Vgl. dazu Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, Fn. 22, S. 2280.
[15] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286; vgl. Büsch, Geschichte, S. 30.
[16] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2282, 2285.
[17] Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286; vgl. Büsch, Geschichte, S. 34f.
[18] Explizit von der „Nationalen Opposition“ ist in den „Politischen Thesen“ der SRP die Rede, s. Büsch, Geschichte, S. 32; vgl. Will, Ephorale Verfassung, S. 107f.
[19] Vgl. zur SRP-Europaidee Büsch, Geschichte, S. 38ff.
[20] S. Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2283.
[21] Bei Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 109, der das Programm nach einer SPD-Publikation zitiert, steht hier „Volksgemeinschaft“.
[22] Hansen, Sozialistische Reichspartei, S. 109.
[23] Siehe Schmollinger, Sozialistische Reichspartei, S. 2286f.
[24] Vgl. zum Zusammenhang zuletzt Will, Ephorale Verfassung, S. 211, 441ff.
[25] BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, Tübingen 1953, S. 1–79, hier S. 69 u. S. 48; vgl. auch den Separatdruck: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 betreffend Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei, Tübingen: Mohr, 1952.
Otto Büsch/Peter Furth, Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Studien über die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) (Schriften des Instituts für politische Wissenschaft; 9), Berlin/Frankfurt a.M.: Vahlen, 1957.
Oliver Gnad, Sozialistische Reichspartei, in: Marie-Luise Recker/Klaus Tenfelde (Hg.), Handbuch zur Statistik der Parlamente und Parteien in den westlichen Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland, Teilband III: FDP sowie kleinere bürgerliche und rechte Parteien. Mitgliedschaft und Sozialstruktur 1945–1990, Düsseldorf 2005, S. 353–473.
Henning Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien; 148), Düsseldorf: Droste, 2007.
Horst W. Schmollinger, Die Sozialistische Reichspartei, in: Richard Stöss (Hg.), Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980, Bd. II: FDP bis WAV, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1984, S. 2274–2336.
Martin Will, Ephorale Verfassung. Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952, Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017.