Eine rechte Verschwörung und ihre publizistische Leugnung:
Unrecht im Rechtsstaat von Friedrich Grimm

Jahr
1957

Chronologie

1950–1959

Erscheinungsdatum

Digital Object Identifier
2985

Themenfelder

Staat und Gesellschaft
Text

Friedrich Grimms Buch ist die Propagandaschrift eines Anwalts, die die Existenz einer nationalistischen Verschwörung gegen die junge Bundesrepublik, an der Grimm selbst maßgeblich beteiligt war, systematisch leugnet. Das Unternehmen wurde letztlich vereitelt durch ein britisches Kommando, das im Januar 1953 auf der Grundlage des Besatzungsstatuts gegen einen Teil der Verschwörer und Verschwörerinnen vorging.[1]

Damit machten die Briten klar, dass die Westalliierten keine große Partei rechts der Union dulden würden. Diese militärpolizeiliche Intervention ist heute weitgehend vergessen, obwohl sie historisch ähnlich bedeutend für die deutsche Nachkriegsentwicklung war wie die sowjetische Niederschlagung des Volksaufstands in der DDR einige Monate später: In beiden Fällen zeigten die Alliierten, dass sie den Status quo mit Gewalt zu schützen bereit waren – im Osten vor offener Rebellion, im Westen vor rechter Subversion.[2]

Da Grimm die Existenz der Verschwörung ganz und gar negierte und den Vorwurf der Verschwörung zugleich auf politische Gegner projizierte, beginnt dieser Beitrag nicht mit einem Resümee des Buches, sondern mit einer Darstellung der geleugneten Fakten. Der letzte Abschnitt widmet sich dann den Negationen und Projektionen der Schrift.

 

Konspiration und Subversion: Die Middelhauve-Naumann-Verschwörung

Von Verschwörungen zu sprechen, gilt mitunter als unseriös und potenziell verschwörungsideologisch. Dabei lassen sich nicht nur in der Republik von Weimar, sondern auch in der Republik von Bonn und Berlin neben vielen Verschwörungsfantasien reale rechte Netzwerke ausmachen, die konspirativ auf einen Umsturz hinarbeiteten und die wissenschaftlich erforscht werden können.[3]

Die Verschwörung, die laut Grimm nie existiert habe, erreichte im Winter 1952/53 ihren Höhepunkt. Es war der konspirative Versuch, den nationalliberalen nordrhein-westfälischen Landesverband der FDP sowie Landesverbände der nationalkonservativen Deutschen Partei (DP) und des revisionistischen Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) zu einer Sammlungspartei rechts der Union umzuformen – zu einer Alternative für Deutschland (AfD) avant la lettre, die ausdrücklich auch Rechtsextreme aufnehmen sollte, namentlich aus der Deutschen Reichspartei (DRP) und der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei (SRP).

Die Verschwörung hatte zwei Köpfe: Werner Naumann, der als Staatssekretär im NS-Propagandaministerium zweiter Mann hinter Joseph Goebbels gewesen war und nun einen neonazistischen Geheimbund anführte, und den Verleger Friedrich Middelhauve, Vorsitzender der FDP in Nordrhein-Westfalen (NRW). Beide standen im Zentrum eines weitverzweigten Netzwerks rechter Eliten aus Politik, Wirtschaft, Staat und Kultur.

Miteinander bekannt gemacht wurden die beiden von Friedrich Grimm, einem Anwalt, der schon seit der Weimarer Republik als nationalistischer Netzwerker und Propagandist aktiv war – und über Verbindungen zu Ruhrindustriellen mit entsprechenden Sympathien verfügte. Eine weitere Schlüsselfigur war der FDP-Bundestagsabgeordnete und profilierte Außenpolitiker Ernst Achenbach, der ebenfalls als Verbindungsmann zwischen Middelhauve und Naumann agierte. Ein wichtiger Mitarbeiter in Achenbachs Anwaltskanzlei war Werner Best, der nicht nur ein Vordenker der Gestapo und des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) war, sondern auch einer transnationalen Netzwerkbildung von rechts.

 

Die Middelhauve-FDP und die „nationale Sammlung“

Friedrich Middelhauve war Nationalliberaler, genauer: ein wirtschaftsliberaler Nationalist. Früher hatte er der Deutschen Staatspartei (DStP) angehört, die sich 1930 weit nach rechts geöffnet hatte, um mit der NSDAP zu konkurrieren, und mit dieser Politik der „nationalen Sammlung“ grandios gescheitert war. Nachdem er sich im „Dritten Reich“ unternehmerisch betätigt hatte, gründete er 1945 in Nordrhein-Westfalen die FDP mit und wirkte darauf hin, dass die „national und vaterländisch empfindenden Kräfte unseres Volkes in unserer Partei eine Heimat finden“.[4] Der Landesverband praktizierte eine Frühform des Rechtspopulismus, ähnlich wie die DP in Niedersachsen und die Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV) in Bayern.

Jedoch buhlte Middelhauve nicht nur um die Wählerstimmen von NS-Belasteten, etwa indem er eine „Generalamnestie“ für deutsche Kriegs- und Menschheitsverbrechen forderte, die auch das Ziel einer von Grimm vorangetriebenen Kampagne war. Als Landesvorsitzender besetzte er zudem Parteiposten mit Leuten aus Naumanns Netzwerk, die sich im Naziregime propagandistisch betätigt hatten. Er bezahlte sie dafür, dass sie mithilfe ihres Know-hows der FDP extrem rechte Wählerschichten erschlossen. Middelhauves persönlicher Sekretär zum Beispiel wurde Wolfgang Diewerge, der früher Pamphlete verfasst hatte, die das „Weltjudentum“ als Aggressor und das Deutsche Reich als Opfer zeichneten.[5] Vermittelt hatten die Personalie Achenbach und Grimm, der an einigen der Pamphlete selbst mitgewirkt hatte.

Im Herbst 1952 gab sich die nordrhein-westfälische FDP ein offen nationalistisches „Deutsches Programm“, während Middelhauve als Vize-Vorsitzender der Bundespartei für diese denselben Rechtskurs forderte. Er hatte eine äußerst starke Stellung in der Partei, die er weniger Wahlerfolgen verdankte, die bescheiden blieben, als Geldgebern aus der Industrie, deren Spenden seinen Landesverband zu dem mit Abstand wohlhabendsten machten: 1952 kam das Parteivermögen zu 73,2 Prozent aus NRW![6] Einer der wenigen bekannten Großspender war Hugo Stinnes jr. Wie sein Vater hatte auch Stinnes schon in der Weimarer Republik in die „nationale Opposition“ investiert.[7]

 

Das Naumann-Netzwerk und die „Durchdringung des Gemeinwesens“

Werner Naumann war bekennender „Nationalsozialist“, sprich: völkischer Nationalist. Er war im Mai 1945 untergetaucht, um sich der Internierung und wohl auch einer möglichen Anklage als Hauptschuldiger vor dem Nürnberger Militärtribunal zu entziehen. Noch im März hatte er im Radio angekündigt, die Alliierten würden auf deutschem Boden „einen Partisanenkrieg unter dem Zeichen des Werwolfs erleben“.[8]

Tatsächlich kann die von Naumann nach seinem Wiederauftauchen im Jahr 1950 betriebene Netzwerkpflege als Anpassung des in der letzten Kriegsphase propagierten Guerillakampfes an die Bedingungen einer teilsouveränen Republik angesehen werden, in der sich bis 1955 ein alliierter Kontrollrat vorbehielt, bei Gefahr zu intervenieren.

Nicht zuletzt auf alliierten Druck hin hatte die Bundesregierung im Herbst 1951 beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der SRP beantragt, die sich als Nachfolgerin der NSDAP gerierte und trotz oder gerade wegen ihrer äußerst aggressiven Propaganda in die Landtage von Niedersachsen und Bremen eingezogen war. Etwa zur selben Zeit rückte Naumann an die Spitze eines Geheimbundes vor, der sich bisher „Bruderschaft“ genannt und in der Frage des Umgangs mit der SRP gespalten hatte.[9] Naumann und seine Gleichgesinnten distanzierten ich nun mehr oder weniger glaubhaft von der „Radau-Partei“, die im Oktober 1952 tatsächlich verboten und aufgelöst wurde.

Dem jetzigen Kenntnisstand zufolge bestand Naumanns Geheimbund aus einem „inneren“ und einem „äußeren Kreis“ von 20 bzw. 93 Personen sowie aus einem 21-köpfigen „Hamburger Kreis“, dem unter anderen Inge Dönitz angehörte, die Gattin des Großadmirals, der im April 1945 Hitlers Nachfolge angetreten und proklamiert hatte, dass das Deutsche Reich bei einer militärischen Kapitulation nicht untergehen werde.

Über Verbindungsleute verfügte das Netzwerk vor allem in der Middelhauve-FDP, vereinzelt aber auch in der CDU, im BHE, in der DP, DRP und SRP sowie in befreundeten Gruppierungen in Westeuropa, den USA und im Nahen Osten. Kontakte bestanden ins Bundesinnenministerium, ins Amt Blank, zur Organisation Gehlen, zum französischen Geheimdienst und zu einigen staatlichen Institutionen mehr. Für die Finanzierung war wohl vor allem Achenbach zuständig, der über gute Kontakte in die Wirtschaft verfügte, unter anderem weil er in den 1930er-Jahren zeitweilig die „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ und später die Kasse der Bruderschaft verwaltet hatte.

 

Konfrontation und Pazifikation: Der Umgang mit der Verschwörung

Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde die Verschwörung, nachdem britische Public-Safety-Offiziere im Januar 1953 sieben Personen aus dem Naumann-Kreis festgenommen und in Werl interniert hatten, wo auch Kriegsverbrecher einsaßen.

In einem britischen Geheimdienstbericht war von einer „Gauleiter Conspiracy“ die Rede – ein irreführender Begriff, schließlich umfasste die Verschwörung nicht nur Gauleiter, sondern das gesamte Spektrum der Nazieliten. Danach war in einem Kommuniqué von einer „Gruppe“ die Rede, die Pläne zur „Wiederergreifung der Macht in Westdeutschland“ geschmiedet habe und die verhaftet worden sei, um zu prüfen, ob sie „eine Bedrohung der Sicherheit der alliierten Streitkräfte“ darstellte.[10]

Indem sie als Kopf der Verschwörung nur Naumann angriffen, setzten die Alliierten jedoch nicht nur auf Konfrontation, sondern auch auf Pazifikation, also auf eine Befriedung der innenpolitischen Situation. Sie versetzten Middelhauve in die Lage, sich als passives Opfer einer „Unterwanderung“ darzustellen – eine Deutung, die in der Folge die Bundes-FDP, die Adenauer-Regierung und weite Teile der bundesdeutschen Öffentlichkeit übernahmen. Dass er und Achenbach aktiv an der personellen Nazifizierung der NRW-FDP mitgewirkt hatten, geriet so aus dem Blickfeld.

Die öffentliche Debatte kreiste vor allem um die Frage, ob die Naumann-Gruppe eine Gefahr dargestellt habe – und ob die britische Intervention als angemessen, übertrieben oder anmaßend anzusehen sei. Den Ausschlag gab letztlich der Bundesgerichtshof (BGH), der 1954 keine Veranlassung sah, die Angeklagten wegen „Geheimbündelei“ oder der Bildung einer „verfassungsfeindlichen Vereinigung“ zu belangen.

 

Negation und Projektion: Die Leugnung der Verschwörung

Dem BGH zufolge kam in den Verlautbarungen der Angeklagten „nirgends deutlich zum Ausdruck“, dass sie die „Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Führerstaats angestrebt“ hätten – auch wenn an der „extrem nationalen Gesinnung und Haltung aller Mitglieder des Stammtisches kaum zu zweifeln“ sei.[11] Tatsächlich schlossen deutsche Gerichte die Abhörprotokolle von Telefonaten, die die Verschwörung dokumentierten (und von den Briten wohl deshalb geleakt worden waren), als Beweismittel aus.

Das Wort Stammtisch übernahm das Gericht von Naumann, der sein Netzwerk als eben solchen bezeichnet hatte. Auch Grimm, der Naumann verteidigte, nachdem Achenbach sein Mandat niederlegen musste, argumentiert in seinem Buch so: Mit der Willkür einer Kolonialmacht seien die Briten gegen unbescholtene Bürger vorgegangen.[12] Sie hätten „Unrecht im Rechtsstaat“ praktiziert und eine „politische Justiz“, die jeden treffen könne. Ein Rechtsstaat war nach dieser Lesart nur ein Staat, der rechte Verschwörungen unbehelligt ließ, so wie das Gros der westdeutschen Sicherheitsbehörden seinerzeit.

Während Grimm seinen Mandanten Naumann als herzensguten „Idealisten“ zeichnete, der „gemäßigte“ Ansichten vertrete, machte er die eigentliche Verschwörung auf alliierter Seite aus, wo Nestbeschmutzer viel dafür getan hätten, um die Bundesrepublik vor der Weltöffentlichkeit zu diskreditieren. Im Zentrum der Machenschaften stünden der britische Besatzungsoffizier Samuel Reber, der kurz vor den Verhaftungen einen Bericht über „Rightist and Nationalist Sentiments in West Germany“ verfasst hatte, der bei den 18- bis 24-jährigen und bei FDP-Sympathisanten einen Anstieg von „pro-Nazi orientations“ ausmachte, und der Journalist Drew Middleton, der aus dem Papier in der New York Times kurz nach der Aktion zitiert und die Verbindung zum Middelhauve-Naumann-Komplex hergestellt hatte.[13] Dass Grimm seine eigenen Taten auf seine Gegner projizierte, hatte bei ihm System. Schon als Propagandist des „Dritten Reiches“ und einer der Begründer der Holocaustleugnung in der Bundesrepublik war er so vorgegangen und tat alle Hinweise auf Naziverbrechen als (jüdische) „Greuelpropaganda“ ab.

 

In der Forschung ist es heute üblich, die rechte Verschwörung gegen die Bonner Republik wie die Zeitgenossen nur nach Naumann zu benennen, also etwa als „Naumann-Affäre“. Eigentlich war es aber eine Middelhauve-Naumann-Affäre, da eine Symbiose bestand zwischen den Angehörigen des nationalistischen Netzwerks und dessen Verbindungsleuten in der Middelhauve-FDP, die allesamt in der Partei verblieben, Diewerge und Achenbach mit höchst aktiven Rollen bis in die 1970er-Jahre.[14] Kaum weniger essenziell für das Verständnis der komplexen Affäre ist der Beitrag von Friedrich Grimm, zu dem die Vermittlung zwischen den beiden Köpfen des Unternehmens zählt – und das Buch Unrecht im Rechtsstaat.

 


[1] Vgl. vor allem Beate Baldow, Episode oder Gefahr? Die Naumann-Affäre, Univ.-Diss., FU Berlin 2012; Kristian Buchna, Nationale Sammlung an Rhein und Ruhr. Friedrich Middelhauve und die nordrhein-westfälische FDP 1945–1953, München: Oldenbourg, 2010; Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996, S. 361–396. Zu Grimm vgl. Dominik Rigoll, Internationalismus von rechts. Deutsch-französische Annäherung unter nationalistischen Vorzeichen am Beispiel von Friedrich Grimm (1888–1959), in: Anne Couderc/Corine Defrance/Ulrich Pfeil (Hg.), La réconciliation. Histoire d’un concept entre oubli et mémoire / Versöhnung. Geschichte eines Begriffs zwischen Vergessen und Erinnern, Brüssel u.a.: Lang 2022, S. 241–264.

[2] Hierzu und zur Verortung der Verschwörung in der politischen Geschichte der Bundesrepublik vgl. Dominik Rigoll, Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr, Göttingen: Wallstein, 2013, bes. S. 118–128; ders., Kampf um die innere Sicherheit: Schutz des Staates oder der Demokratie?, in: Frank Bösch/Andreas Wirsching (Hg.), Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus, Göttingen: Wallstein, 2018, S. 454–497.

[3] Vgl. auch Armin Pfahl-Traughber, Verschwörung/Verschwörungshypothese, in: Helmut Reinalter (Hg.), Handbuch der Verschwörungstheorien, Leipzig: Salier Verlag, 2018, S. 298–300. Anregend auch Philipp Sarasin, Was ist falsch an #Verschwörungstheorien?, in: Geschichte der Gegenwart, 5.3.2017, https://geschichtedergegenwart.ch/was-ist-falsch-an-verschwoerungstheorien (letzter Zugriff: 13.5.2024). Als Fallbeispiele vgl. den Klassiker von Emil Julius Gumbel, Verschwörer. Zur Geschichte und Soziologie der deutschen nationalistischen Geheimbünde 1918–1924, Nachdr., Heidelberg: Das Wunderhorn, 1979 (zuerst: Wien: Malik, 1924), sowie Martin Sabrow, Der Rathenaumord. Rekonstruktion einer Verschwörung gegen die Republik von Weimar, München: Oldenbourg 1994.

[4] So Middelhauve im Dezember 1945, zit. n. Buchna, Nationale Sammlung, S. 42.

[5] Vgl. als zwei Beispiele von vielen Helmut Diewerge, Anschlag gegen den Frieden. Ein Gelbbuch über Grünspan und seine Helfershelfer, München: Eher, 1939; ders., Das Kriegsziel der Weltplutokratie. Dokumentarische Veröffentlichung zu dem Buch des Präsidenten der amerikanischen Friedensgesellschaft Theodore Nathan Kaufman „Deutschland muß sterben“ („Germany must perish“), München: Zentralverlag der NSDAP/Eher Nachf., 1941.

[6] Vgl. Buchna, Nationale Sammlung, S. 190.

[7] Vgl. auch Ulrike Hörster-Philipps, Großkapital, Weimarer Republik und Faschismus, in: Reinhard Kühnl/Gerd Hardach (Hg.), Die Zerstörung der Weimarer Republik, Köln: Pahl-Rugenstein, 1977, S. 119.

[8] Zit. n. Günter J. Trittel, „Man kann ein Ideal nicht verraten …“. Werner Naumann – NS-Ideologie und politische Praxis in der frühen Bundesrepublik, Göttingen: Wallstein, 2013, S. 75.

[9] Vgl. Baldow, Epiode oder Gefahr?, S. 49.

[10] Kommuniqué der britischen Regierung zur Verhaftung des Naumann-Kreises, abgedr. in: Jörg Michael Gutscher, Die Entwicklung der FDP von ihren Anfängen bis 1961, Meisenheim am Glan: Hain, 1967, S. 331.

[11] Zit. n. Frei, Vergangenheitpolitik, S. 391.

[12] Vgl. Grimm, Unrecht im Rechtsstaat, S. 13, 16, 217–222 passim.

[13] Zit. n. Frei, Vergangenheitspolitik, S. 373.

[14] Von einer „Symbiose“ spricht auch Lutz Niethammer, Angepaßter Faschismus. Politische Praxis der NPD, Frankfurt a.M.: Fischer, 1969, S. 40. Zur Entwicklung des rechten Flügels der FDP vgl. auch Dominik Rigoll, Von der WAV zur AfD. Nationalistische Parteien und Parteiflügel seit 1945, in: Fabian Virchow/Anke Hoffstadt/Cordelia Heß/Alexander Häusler (Hg.), Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden, im Erscheinen.

Auswahlbibliografie
  • Kristian Buchna, Nationale Sammlung an Rhein und Ruhr. Friedrich Middelhauve und die nordrhein-westfälische FDP 1945–1953, München: Oldenbourg, 2010.

  • Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München: C.H. Beck, 1996.

  • Dominik Rigoll, Internationalismus von rechts. Deutsch-französische Annäherung unter nationalistischen Vorzeichen am Beispiel von Friedrich Grimm (1888–1959), in: Anne Couderc/Corine Defrance/Ulrich Pfeil (Hg.), La réconciliation. Histoire d’un concept entre oubli et mémoire / Versöhnung. Geschichte eines Begriffs zwischen Vergessen und Erinnern, Brüssel u.a.: Lang, 2022, S. 241–264.

  • Dominik Rigoll, Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr, Göttingen: Wallstein, 2013 (2. Aufl. 2013), S. 118–128.

Quelle:

026 Grimm Unrecht

Text/Transkript

WARUM ICH NAUMANN VERTEIDIGTE

Ich verteidigte Naumann, weil ich vom ersten Tage ab der Ueberzeugung war, daß Naumann und den mit ihm Verhafteten Unrecht geschehen sei, und weil ich darüber hinaus zu erkennen glaubte, daß es sich hier um einen Rechtsfall von grundsätzlicher Bedeutung handelte, bei dem mit allen meinen Kräften mich einzusetzen ich nicht nur eine Aufgabe, sondern geradezu eine Pflicht hätte. An dieser Ueberzeugung, in der mich anfangs auch die höchsten zuständigen deutschen Stellen bestärkten, bin ich nie irre geworden, in keinem Stadium des Verfahrens, weder im englischen noch im deutschen Verfahren, auch nicht dann, als sich der Streit der Parteien des Falles bemächtigte, bis zuletzt, als der Bundesgerichtshof die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte und Naumann und alle seine Mitbeschuldigten außer Verfolgung setzte und damit die Richtigkeit meiner Auffassung endgültig bestätigte.

Naumann war nicht schuldig. Was er getan hatte, durfte er tun, durfte jeder Bürger der Bundesrepublik tun, wenn die Grundrechte überhaupt einen Sinn haben sollen. Es wurde auch täglich von Tausenden und Abertausenden getan, die politisch interessiert waren und nicht den Ohnemich-Standpunkt einnehmen wollten, ohne daß diese andern, die inzwischen den Weg zu irgendeiner Partei gefunden hatten, deswegen jemals behelligt worden wären. So war Naumann nach meiner Ueberzeugung ein Opfer politischer Justiz, die zunächst von einer Besatzungsmacht ausging, dann aber später unter außenpolitischem Druck von der Bundesregierung weitergeführt wurde oder, besser gesagt, weitergeführt werden mußte und zuletzt, vor den Bundestagswahlen vom September 1953, auch eine innerpolitische Bedeutung bekam. Aber es war immer politische Justiz, wie sie, auch dort, wo sie sich formell in legalen Formen vollzog, in einem Rechtsstaate nicht sein durfte, Mißbrauch der Justiz zu politischen Zwecken, dem entgegenzutreten die vordringlichste Aufgabe jedes Wahrers des Rechts sein sollte, ob er nun Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter war und ob diese [9] politische Justiz von einer fremden oder der eigenen Regierung ausging.

Es ging also in dem Naumannprozeß nicht um eine Person, nicht nur um Naumann. Was hier mit Naumann geschah, konnte und kann auch heute noch „Jedermann” zustoßen, auch einem Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Es ging um Probleme, Probleme des Rechts, die Idee des Rechtsstaates, um die Grundrechte, die Unantastbarkeit der Justiz, die Gleichheit vor dem Gesetz, das ungeteilte Recht.

Ich war nie Parteipolitiker, weder vor noch nach 1918, weder nach 1933 noch nach 1945. Ich habe es stets abgelehnt, eine Parteifunktion anzunehmen. Ich habe immer den ehrlichen Willen gehabt, auf dem Gebiet, auf dem ich eine Aufgabe zu haben glaubte, auf dem Gebiet des nationalen oder internationalen Rechtes, zu allen Deutschen, aber auch zu allen Menschen guten Glaubens in andern Ländern, sprechen zu können. Ich wollte immer nur Rechtsanwalt sein. Ich meinte, daß der Rechtsanwalt im französischen Sinne „au dessus de la mêlée“, über dem Streitgewoge, stehen sollte, daß er die schöne Rolle des Mittlers im Sinne von Goethes Wilhelm Meister haben müßte, eine Rolle, die auch die Streitenden zu respektieren hätten. Mir war stets bewußt, daß dies auf Seiten des Rechtsanwalts auch besondere Pflichten bedingte, etwa die, wie sie im französischen Strafprozeß dem Verteidiger bei Beginn der Verhandlung vorgehalten werden: Achtung vor den Gesetzen, Achtung vor dem Gericht und, daß er nichts gegen sein Gewissen zu vertreten habe. Das alles hat der Rechtsanwalt zu beachten. Aber es gibt auch gewisse Dinge, die er nicht beachten darf: Was ist erwünscht? Was kommt danach? Seine Richtlinie darf nur die eine sein: Was ist Recht?

So unterscheidet sich der Rechtsanwalt von dem Politiker. Die Worte Opportunität und Nützlichkeit, die beim Politiker groß geschrieben werden, gibt es beim Rechtsanwalt nicht. Unser Strafprozeß wird vom Legalitätsprinzip beherrscht. Für die Strafrechtspflege soll das Gesetz als solches allein maßgebend sein. Das Opportunitätsprinzip wird ausdrücklich abgelehnt. Das ist für die Staatsanwaltschaft gesetzlich festgelegt (§ 152 II St.P.O.) Der [10] Rechtsanwalt aber hat sich bei all‘ seinem Tun von dem gleichen Geiste leiten zu lassen. Er darf jedoch die Politik auch nicht einfach ignorieren. Die Politik ist doch da. Es gibt politische Prozesse, berechtigte und unberechtigte, und der Rechtsanwalt, der seinen Mandanten in politischen Prozessen zu verteidigen hat, muß diese Politik beachten. Er muß wissen, was vor sich geht und welche Kräfte sich rühren, um seinen Mandanten zu verderben. Er muß seinen Klienten auch gegen diese politischen Kräfte zu schützen versuchen. Er muß sich gegen die politische Beeinflussung des Gerichts und der öffentlichen Meinung zum Nachteil seines Auftraggebers wehren. Er muß das bekämpfen, was man in England contempt of court – Mißachtung des Gerichts – nennt. Er muß aber das mit der Zurückhaltung und dem Takt tun, der seiner Stellung als Organ der Rechtspflege entspricht, damit ihm nicht selbst der Vorwurf des Eingriffs in ein schwebendes Verfahren gemacht werden kann. Diese grundsätzlichen Ausführungen über die Stellung des Verteidigers möchte ich deshalb an den Anfang dieser Schrift stellen, weil die Verteidigerfrage in der Naumaunnsache, sowohl im englischen wie im deutschen Verfahren, eine so große Rolle gespielt hat.

Ich habe also Naumann verteidigt, als Anwalt des Rechts, im Rahmen der mir gesetzlich zustehenden Befugnisse. Ich habe mich zurückgehalten, selbst wenn ich sah, daß gegnerische Kräfte am Werke waren, die keinerlei Rücksicht auf die von mir respektierten Gesetze der Zurückhaltung nahmen. Ich habe Naumann verteidigt in dem gleichen Geiste, in dem ich schon im ersten Weltkriege Franzosen und Belgier vor deutschen Kriegsgerichten vertrat, weil ich dem Rechte dienen wollte und zugleich meinem Lande, in dem gleichen Geiste, in dem ich Hunderte, ja Tausende von Deutschen jeglichen Glaubens und jeder Partei vor französischen und belgischen Kriegsgerichten an Rhein und Ruhr verteidigt habe, weil die Ruhrbesetzung nach meiner Ueberzeugung ein Unrecht war, in dem gleichen Geiste, in dem ich Adenauer und seine politischen Freunde 1933 und in den folgenden Jahren gegen die politische Justiz der 33er Jahre verteidigt habe, in dem gleichen Geiste, in dem ich von Hitler die Einstellung der strafrechtlichen Verfol-[11]gung der politischen Gegner durch eine General-Amnestie verlangte und in dem ich der gelenkten Justiz Thieracks entgegentrat.

Bei meinem Einsatz für das Recht der jeweiligen Staatsführung gegenüber war ich immer loyal. Dafür haben mir schon Friedrich Ebert und der Reichskanzler Dr. Marx den Dank der Reichsregierung ausgesprochen. Ich habe unter vier Regimen in Deutschland dem Rechte gedient und bin erfreut, daß ich in diesem Sinne heute, nach der politischen Justiz vor 1945 und dem rechtlosen Zustand nach 1945, wieder in dem gleichen Geiste der Loyalität der Staatsführung gegenüber arbeiten kann. Aber gerade diese Erkenntnis zwingt uns dazu, darüber zu wachen, daß unser neuerstandener Staat nun auch wieder ganz der Rechtsstaat wird, den wir alle ersehnen.

Werner Naumann aber habe ich auch deshalb verteidigt, weil ich ihn kannte, weil ich wußte, daß er ein rechtlich denkender Mensch war, ein Mann der Mäßigung, dem nichts von dem zuzumuten war, was ihm in der Aktion Eden-Kirkpatrick vorgeworfen wurde. Im letzten Jahre vor dem Zusammenbruch lernte ich Naumann als jungen Staatssekretär im Reichspropagandaministerium näher kennen. Ich hatte Schwierigkeiten mit der gelenkten Justiz des damaligen Reichsjustizministers Thierack. Die Fälle häuften sich. Einer dieser Fälle ist mir noch in besonderer Erinnerung. Ein alter Parteigenosse, der Rechtsanwalt in einer mitteldeutschen Stadt gewesen, dann aber wegen seiner Parteibeziehungen Landgerichtspräsident geworden war, hatte sich in den Kopf gesetzt, einen bedeutsamen Rechtsanwalt und Notar dieser Stadt, der nicht Mitglied der Partei war, zur Strecke zu bringen. Der Anwalt befand sich in wichtigem Kriegseinsatz in der Wirtschaft eines der besetzten Gebiete. Nun war damals eine Verordnung ergangen, wonach mit Rücksicht auf die Entwicklung des Krieges alle nicht kriegswichtigen Strafverfahren einzustellen wären. Aber der Landgerichtspräsident ließ nicht locker. Ich fuhr nach Berlin zum Reichsjustizministerium, um eine Einstellung auf Grund der vorgenannten Verordnung zu erwirken. Es war meine letzte Reise nach Berlin vor dem Zusammenbruch, am 18. Oktober 1944, am Tage der Völkerschlacht von Leipzig. An diesem Tage wurde der Volks-[12]sturm aufgerufen. Aber Thierack zeigte kein Verständnis. Dem Verlangen des alten Parteigenossen sollte stattgegeben werden. Da entsann ich mich, daß dem Reichsminister Dr. Goebbels als Reichskommissar für den totalen Krieg höhere Vollmachten übertragen waren. Er konnte auch den andern Ministerien Weisungen geben, wenn dies im Interesse der Kriegsführung lag. Ich traf Dr. Goebbels im Ministerium nicht an, wurde aber sofort von seinem Staatssekretär Dr. Naumann empfangen. Ich trug ihm den Fall vor. Es ging gegen einen alten Parteigenossen und gegen Thierack. Aber Naumann hatte sofort Verständnis. Er versprach mir dafür zu sorgen, daß das Verfahren eingestellt würde. So geschah es denn auch.

Dieses mutige Eintreten für das Recht und für Vernunft gegen reinen Parteiegoismus habe ich Naumann nicht vergessen. Es war wie eine Dankesschuld, die ich ihm abzutragen hatte. Naumann genoß allgemeines Ansehen. Er war überzeugter Nationalsozialist, aber ein rechtlicher und menschlich denkender Mann. Das galt übrigens auch von den Männern, die von den Engländern mit Naumann zusammen verhaftet worden waren, soweit ich sie kannte, besonders von Zimmermann, Kaufmann und Dr. Scheel. Die erste Frage, die ich mir vorlegte, als ich von der Verhaftung dieser Männer hörte, war die, warum die Engländer gerade jene ganz allgemein als gemäßigt bekannten Persönlichkeiten zu Führern einer Verschwörung stempeln wollten.

Als ich die Vertretung der Naumannsache übernahm, war ich im Begriffe, das Manuskript eines Buches fertigzustellen, in dem ich mein Gesamterlebnis als Verteidiger in politischen Prozessen von 1913 ab im In- und Ausland unter dem Titel: „Politische Justiz, die Krankheit unserer Zeit” zusammenfassen wollte. (Erschienen 1953. Zunächst Bonner Universitätsdruckerei, später Göttinger Verlagsanstalt.) Bei dieser Arbeit wurde mir klar, daß ich im Naumannprozeß noch einmal alle Erfahrungen machen sollte, die Inbegriff meiner Erkenntnis von 40 Jahren politischer Justiz diesseits und jenseits der Grenzen waren. Trotzdem habe ich der Versuchung widerstanden, den Naumannprozeß als Schlußkapitel in mein Buch aufzunehmen, dem ich dadurch damals einen aktuelleren [13] Charakter hätte geben können. Ich wollte durch dieses Buch keinen Einfluß auf das Gericht in einem noch schwebenden Verfahren nehmen. Ich wollte auch selbst noch Abstand von den Vorgängen in und um den Naumannprozeß gewinnen, bevor ich ein Problem, das in diesem Prozeß mir wieder einmal deutlich sichtbar geworden war, wie das der politischen Justiz als Gefährdung des Rechtsstaates, durch die Schilderung dieses Verfahrens, welches so viel Staub aufgewirbelt und die Geister so sehr beschäftigt hatte, meinerseits durch Veröffentlichung von Dokumenten und Plaidoyers erneut in der Oeffentlichkeit vertrat.

Der Abstand von den Ereignissen ist nunmehr gegeben, die Leidenschaften, die entfesselt waren, haben sich gelegt und die Geister haben sich beruhigt. Die Zeit für eine abschließende Betrachtung über die Konsequenzen, die sich aus diesem Verfahren für den Rechtsstaat ergeben, ist gekommen. Die Verteidigung hat das Wort. Sie braucht heute weder auf außenpolitische noch auf innenpolitische Bedenken mehr Rücksicht zu nehmen. Der Naumannprozeß ist zu einem zeitgeschichtlichen Faktum geworden, über das die Verantwortlichen nachdenken und daraus Schlußfolgerungen ziehen sollten. Diese werden für eine Verbesserung unserer Rechtszustände nützlich sein und zeigen, daß künftig dem Ideal der Gerechtigkeit mehr entsprochen werden muß, als es hier geschildert ist.

Das Problem der politischen Justiz und der Verteidigung, wie es sich im Falle Naumann stellt, hat auch in andern Ländern, die unter dem Krieg und den Nachkriegswirren gelitten haben, eine große Rolle gespielt, besonders in Frankreich, wo die Rechte der Verteidigung ja mit viel mehr Leidenschaft gewahrt werden als bei uns. So kommt es, daß in Frankreich die großen Prozesse der Epuration – Säuberungszeit – wie die Prozesse Pétain, Laval usw. von den Verteidigern in der größten Ausführlichkeit mit Protokollen, Dokumenten und Pressestimmen inzwischen herausgegeben wurden, wobei die Verfasser in schärfster Form gegen das Unrecht dieser Prozesse aufgetreten sind. Es ist überaus interessant, diese französischen Prozesse mit den entsprechenden Prozessen in Deutschland, den Kriegsverbrecherprozessen, der Entnazifizierung [14] u.a. zu vergleichen und das Verhalten der französischen Verteidiger zu würdigen, die mit Mut für ihre Klienten gekämpft, zunächst allerdings der Oeffentlichkeit gegenüber mit Rücksicht auf die damalige schwere Lage Frankreichs sich auch noch eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, dann aber, nachdem der Abstand von den Ereignissen erreicht schien, auch öffentlich diese Justiz schonungslos gegeißelt haben.

Besonders bemerkenswert ist in dieser Beziehung das Buch des Bâtonniers (Anwaltskammervorsteher) Rechtsanwalt Paul Buttin über den Prozeß Pucheu (Le procès Pucheu, Amiot-Dumont Paris 1947). Pucheu war Innenminister der Vichyregierung unter Pétain und hatte alles getan, um Frankreich unter der deutschen Besetzung auf die Zeit der späteren Befreiung durch die Engländer und Amerikaner vorzubereiten. Er hatte 1943 Frankreich verlassen und sich auf Einladung des Generals Giraud nach Nordafrika begeben, um an den Kämpfen der Dissidenten gegen Deutschland teilzunehmen. Dann wurde er verhaftet und wegen seiner Tätigkeit als Minister Pétains vor ein Kriegsgericht der Dissidenten in Nordafrika gestellt, zum Tode verurteilt und am 20.3.1944 hingerichtet. Buttin war kurz vorher Verteidiger des Generals Béthouard gewesen, der wegen Ungehorsam gegen Pétain fast zum Tode verurteilt worden wäre. Er hatte damit die ganze Rechtstragödie erlebt, in der dieselben Militärgerichte nach der Besetzung Nordafrikas durch die Amerikaner, sozusagen von heute auf morgen, ihre Einstellung zur Vichyregierung ins Gegenteil verkehren mußten. Buttin war über die Verurteilung und Hinrichtung Pucheus durch die Justiz der Widerstandsbewegung so empört, daß er sofort nach der Hinrichtung ein Buch über den Prozeß veröffentlichen wollte. Die Regierung wünschte das aber nicht. In seinem Vorwort schreibt Buttin: „Da habe ich überlegt und beschlossen, solange nichts erscheinen zu lassen, bis die politischen Leidenschaften sich beruhigt haben würden“. Drei Jahre danach hält er die Zeit für gekommen, „alle Tatsachen und Dokumente über diesen Prozeß zu veröffentlichen, die so stark die Geschichte dieser Jahre 1940–1944 berühren“.

Das Bemerkenswerte in seinem Buch ist, wie klar der fran-[15]zösische Anwalt das Problem der politischen Justiz in den beiden Fällen – Béthouard und Pucheu – sieht. Der tragische Höhepunkt liegt in der Szene, wo die Verteidiger nach dem Todesurteil gegen Pucheu den General de Gaulle aufsuchen, den damaligen Chef der provisorischen Regierung in Nordafrika, der für die Ausübung des Gnadenrechtes zuständig ist. Bei dieser Gelegenheit sagte de Gaulle (S. 231 ff.):

„Das ist ein politischer Prozeß. Ich gebe es zu. Ich will auf den Prozeß nicht zurückkommen. Es ist ja fast nichts in den Akten. Ich zweifle nicht, daß einige die Politik der Kollaboration im guten Glauben mitgemacht haben. Ich bin sicher und überzeugt, daß Pucheu dazu gehörte. Ich bin sogar gewiß, daß Pucheu einer derjenigen war, um den Deutschen am meisten zu schaden.“ Dann spricht er von der Verwirrung, die dieser Prozeß im ganzen französischen Volk angerichtet habe. Er müsse sich davon frei machen: „Nur die Staatsraison darf meine Entscheidung diktieren. – Ich bewahre Herrn Pucheu meine Hochachtung. Sagen Sie ihm, ich sei überzeugt, daß seine Absichten gut waren, daß er aufrichtig war.” – Aber „unsere einzige Richtschnur muß die Staatsraison sein.“

Staatsraison! Das bedeutet einen Eingriff der Executive in die richterliche Gewalt, eine Verletzung des Grundsatzes von der Dreiteilung der Gewalten, wie er seit Montesquieu Grundlage jeder demokratischen Rechtsordnung ist. Mit dieser Begründung verwarf de Gaulle das Gnadengesuch. Darauf gab der Anwalt seine Demission als Vorsteher der Anwaltskammer bekannt (a.a.O. 241). In dem ergreifenden Schreiben, das er an seine Kollegen richtet, heißt es:

„Die Justiz und das Recht, die sich vom Absoluten herleiten, stehen über einer sogenannten Staatsraison, die ihrer Natur nach relativ, weil beweglich und wechselnd, ist. Ich meine, daß Recht und Gerechtigkeit im Prozeß Pucheu nicht respektiert worden sind. – Ich befinde mich nicht mehr in Uebereinstimmung mit der Staatsführung, die die Macht in Händen hat. Ich bitte, meine Demission als Bâtonnier und Mitglied des Anwaltvorstandes entgegenzunehmen.“

Im Falle Naumann ging es nicht um Leben und Tod. Immerhin wurde, aus Gründen der Staatsraison, ein Rufmord erreicht und die Existenz eines Mannes vernichtet, der nicht schuldig war. Das muß heute, vier Jahre nach der willkürlichen Verhaftung von Naumann durch die Besatzungsmacht und nach der deutschen Untersuchungshaft, die von der Staatsführung niemals hätte beantragt werden dürfen, einmal deutlich ausgesprochen werden. [16]

[…]

SCHLUSS MIT DER POLITISCHEN VERFOLGUNG!

Der Naumannprozeß war ein großer politischer Prozeß, wenn er auch niemals öffentlich verhandelt wurde, weil die Anklage rechtlich so wenig fundiert war, daß sie nicht einmal zur Eröffnung eines Hauptverfahrens ausreichte. Er hat trotzdem zeitgeschichtliche Bedeutung erlangt, weil er, für jedermann erkennbar, Probleme aufrührte, die uns alle angehen.

Naumann stand in einem wahrhaft dramatischen Konflikt. Er gehört der Generation an, die einmal den Idealen des Nationalsozialismus anhing in dem Glauben, Deutschland damit zu dienen. Einer preußischen Beamten-Familie entstammend, wollte auch er Beamter werden. Wo konnte er das anders als im nationalsozialistischen Staat? Nun aber wird er wegen seiner damaligen Tätigkeit von den Vertretern des heutigen Staates abgelehnt, obwohl er dessen Bestand gewiß nicht gefährden will. Alles das, was ihm vorgeworfen wurde und wird, wurzelt allein in der Tatsache: Er war Nationalsozialist, damals vor über einem Jahrzehnt! Und in diesem dramatischen Konflikt befindet sich eine ganze Generation, befinden sich alle die Jahrgänge, welche damals auf Grund ihres Alters nichts anderes sein konnten und waren als Nationalsozialisten. Zu ihnen gehörte auch Naumann. Diesen Zustand hat er gewiß nicht zu verantworten, jedenfalls nicht allein. Viele Angehörige dieser Generation wehren sich aus Gründen bester Staatsgesinnung gegen ihre fortgesetzte Diffamierung und gegen ihr Hineindrängen in das, was Toynbee das äußere Proletariat nennt, ohne daß sie in ihren Bestrebungen bisher von der staatlichen Autorität unterstützt oder zu ihnen nur aufgemuntert worden wären.

Als Beweis für das Vorliegen einer Verschwörung sollte z.B. die Tatsache dienen, daß Naumann mit zahlreichen Personen, die im Dritten Reich zur Führungsschicht gehörten, zusammengekommen wäre, daß er einen auffallend regen und inhaltsreichen Briefwechsel geführt, Reden und Artikel entworfen, veröffentlicht, daß er schließlich auch auf Verbände und Vereinigungen Einfluß genommen hätte. Auch nachdem die Untersuchungen die strafrechtliche Bedeutungslosigkeit dieser Betätigungen ergeben hatte, bleibt [168] der Vorwurf aufrechterhalten, daß sie zumindest illoyal, taktlos und überflüssig gewesen und ein Beweis für die Unbelehrbarkeit Dr. Naumanns seien. Er dürfte sich also über die ihm zuteilgewordene Behandlung nicht beschweren, sondern müsse sie seinem eigenen Geltungsdrange zuschreiben. Diesen Ansichten kann aus sachlichen und persönlichen Gründen nicht zugestimmt werden, denn bestünden sie zu Recht, so wäre das gleichbedeutend mit der Aberkennung der Bürgerrechte für einen sehr großen Personenkreis, die man als Kriegsgeneration zu bezeichnen pflegt. Das aber bedeutete die Aufspaltung unseres Volkes in gute und und schlechte Bürger, in politisch erwünschte und politisch unerwünschte.

Was zunächst die personelle Zusammensetzung von Naumanns Bekanntenkreis betrifft, so dürfte es verständlich sein, daß ein ehemals führender Nationalsozialist seinen Umgang in den Kreisen hat und findet, die ihm geistig und weltanschaulich nahestehen. Seine frühere amtliche Stellung hatte nun Dr. Naumann zwangsläufig mit Persönlichkeiten in Verbindung gebracht, die bis 1945 wichtige Positionen innehatten. Wir sprechen heute viel von der Bedeutung der public relation. Damals fiel die Pflege derartiger Kontakte weitgehend dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zu. Während andere Ministerien sich auf ihr Fachgebiet beschränken konnten oder mußten, hatte das Propagandaministerium geradezu die Aufgabe, in- und ausländische Beziehungen herzustellen, die für Politik und Propaganda in irgendeiner Form von Bedeutung waren. Dabei wurde besonderer Wert auf bekannte Namen und hervorragende Leistungen gelegt. Ob es sich nun um ausländische Politiker handelte, die Deutschland freundlich gegenüberstanden oder um Soldaten, die sich besonders ausgezeichnet hatten, um Künstler und Journalisten, die beachtliche Leistungen vollbrachten oder eine besonders elegante Klinge führten, – der Kontaktmann für diese Personen war Dr. Naumann. Von ihm erhielten sie bis 1945 jahrelang politische Informationen und persönliche Beratung.

Es war daher nichts Außergewöhnliches, daß die Ueberlebenden von ihnen sich mit Naumann in Verbindung setzten, als sie hörten, [169] daß er noch am Leben und zu erreichen wäre. In vielen Fällen geschah das zunächst keineswegs in einer für Dr. Naumann positiven Absicht, forderten doch diese Besucher von ihm Rechenschaft für Informationen der Vergangenheit, verbunden mit einer Beurteilung des Zusammenbruchs und der vorangegangenen Geschehnisse. Schon diese Fragen zwangen Naumann, sich ernstlich mit der Politik der Vergangenheit zu beschäftigen. In den Erinnerungen des verstorbenen Hans Fritzsche können wir lesen, daß fast alle Nürnberger Angeklagten und Zeugen in ihren Zellen Ausarbeitungen über gewisse Vorgänge aus ihren Wirkungskreisen angefertigt haben. Sie stellten die Gründe zusammen, die ihrer Meinung nach eine von den Alliierten beanstandete Maßnahme rechtfertigen konnten und versuchten, die Fehlerquellen zu ergründen, die zum Zusammenbruch des Staates führten, dem sie in Pflichterfüllung gedient hatten.

Schwerlich kann eine Betätigung, die sogar den Gefangenen in Nürnberg von der strengen Aufsicht gestattet war, einem in Freiheit lebenden Deutschen als strafbare oder illoyale Handlung vorgehalten werden. Schon in den Jahren, in denen er als Maurer arbeitete, begann Naumann Frage für Frage schriftlich zu beantworten, da er wegen seiner damaligen Lebensverhältnisse keinen Gesprächspartner haben konnte. Hätte er die Vergangenheit einfach abgeschüttelt und sich lediglich der Gegenwart zugewandt, wäre ihm mit Recht der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit, ja der Gewissenlosigkeit gemacht worden. Kein Angeklagter ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Wer Argumente gegen die Nürnberger Anklageschrift zusammenträgt und formuliert, verherrlicht damit noch lange nicht den Nationalsozialismus, und wer sich mit der Aufklärung dieser Vorwürfe beschäftigt, dient nicht seiner Person, sondern dem Kampf gegen eine kollektive Verurteilung des deutschen Volkes. Mehr noch, jede wissenschaftliche Arbeit wäre unmöglich, wenn das Zusammentragen des kritisch zu betrachtenden Rohstoffes für das geschichtliche Tatsachenmaterial einer Verherrlichung der Vergangenheit gleichgesetzt würde.

Was endlich den politischen Takt betrifft, so steht fest, daß Naumann von sich aus nicht den Weg in die Oeffentlichkeit gesucht [170] hat. Er ist dem größten Teil des deutschen Volkes überhaupt erst durch die englische Aktion bekannt geworden, bewegte er sich bis dahin doch lediglich in dem kleinen Kreis seiner Bekannten und Geschäftsfreunde. Die Zeugenaussagen beweisen klar genug, daß er bis zu diesem Zeitpunkt alle Angebote politischer Parteien, sich in ihnen zu betätigen, stets zurückgewiesen hat. Selbst die wenigen Artikel, die er veröffentlichte, sind nicht mit seinem Namen gezeichnet. Die beschlagnahmten Arbeitsunterlagen waren für ihn kein Geheimmaterial. Sie lagen unverschlossen in Bücherschränken, obwohl Naumann auf grund von Warnungen mit polizeilichen Aktionen rechnen konnte. Die britischen Organe entdeckten nicht durch kühnen Zugriff die Zentrale einer Verschwörung, sie drangen in die längst bekannte Wohnung eines Staatsbürgers und in die Geschäftsräume einer eingetragenen Handelsfirma ein. Die Hochburg einer staatsfeindlichen Gruppe hätte sicherlich anders ausgesehen.

Ist es also verfehlt, wenn man die Frage aufwirft: Konnte Naumann einen andern Bekanntenkreis haben, und wie sollte er sich anders benehmen? So gesehen, erhält der Fall Naumann für die politische Entwicklung unseres jungen Staates eine Bedeutung, die weit über die strafrechtliche Seite der Angelegenheit hinausgeht. Die offenen Wunden, die ungelösten Probleme, der immer noch fehlende innere Friede unseres Volkes sind durch den Fall Naumann in einer für die deutsche Gesamtsituation kennzeichnenden Weise dokumentiert worden. Der tragische Konflikt, in dem sich viele, vielleicht die Besten, aus der großen Masse der Deutschen befinden, die durch Entmilitarisierung, Entnazifizierung und Internierung deklassiert wurden, zwingt gebieterisch zu einer Lösung, wenn wir nicht alle unter ihm leiden wollen. Wir mögen an den Geschehnissen der Vergangenheit herumrätseln und herumrechten, soviel wir wollen, der Schritt der Zeit geht über sie hinweg in einen Morgen hinein mit neuen Aufgaben und neuen Zielen. Trotzdem halten wir noch immer künstlich einen Zustand aufrecht, in dem der politische Gegner von gestern verfolgt wird. Das große politische Gegeneinanderaufrechnen der Schuld auf beiden Seiten will nicht enden. Immer wieder reißen wir die alten Wunden auf [171] und sogar mit Hilfe der politischen Justiz mißbrauchen wir das Recht, um Rache zu üben. Der Leidtragende dieses Zustandes ist nicht allein der Verfolgte. Der innere Friede unseres Volkes, die Rechtsmoral und überhaupt die Staatsgesinnung sind seine bedauernswerten Opfer. Wäre es da nicht an der Zeit, den großen Schlußstrich zu ziehen, damit sich endlich ein gemeinsames deutsches Staatsbewußtsein wieder bilden kann?

Es war das große Verdienst des französischen Königs Heinrichs IV. von Navarra, daß er nach den blutigen Kämpfen zwischen dem Katholizismus als Staatsmacht und dem Protestantismus als Staatsgesinnung die Wiederversöhnung der Franzosen herbeiführte, und mit dem Edikt von Nantes am 13. April 1598 eine neue Staats- und Rechtsgrundlage schuf. Dieses Edikt verkündete, was uns heute fehlt:

„Das Gedächtnis aller Dinge, die auf der einen oder anderen Seite vorkamen seit dem Beginn des Monats März 1585 bis zu unserm Regierungsantritt, auch während der vorangegangenen Unruhen und bei deren Gelegenheit, soll ausgelöscht und begraben sein wie etwas, das nie geschah, und es ist weder für unsere Staatsanwälte noch für irgendwelche öffentlichen oder privaten Persönlichkeiten zu irgendeiner Zeit oder bei irgendeiner Gelegenheit zulässig oder gestattet, ihrer Erwähnung zu tun und Prozesse oder Verfolgungen vor irgendwelchen Gerichtshöfen oder in irgendwie gearteten Rechtsverfahren einzuleiten. Es sei unseren Untertanen jeden Standes und jeder Art verboten, das Gedächtnis daran zu erneuern, sich gegenseitig anzugreifen, zu beleidigen oder herauszufordern durch den Vorwurf des Vergangenen aus welchem Grunde und unter welchem Vorwand auch immer, sich darüber in Wort und Tat auseinanderzusetzen, Erörterungen zu beginnen, sich zu streiten oder zu kränken und zu beleidigen, sondern sie sollen sich beherrschen und friedlich zusammen leben als Brüder, Freunde und Mitbürger, widrigenfalls sie als Friedensbrecher und Störenfriede der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu bestrafen sind.“ [172]

[…]

Der Stammtisch

Naumann über den „Stammtisch“:

„Es gab in der Tat in Düsseldorf einen Stammtisch. Einmal im Monat trafen sich ca. 12 bis 14 Herren. Wir saßen drei bis vier Stunden zwanglos in verschiedenen Hotels zusammen und sprachen über die uns interessierenden Fragen. Es gab keine Leitung, keine Planung und nicht einmal eine Vereinskasse. Die Veranlassung zu diesen Zusammenkünften ist mit von mir ausgegangen. Mir lag an einer Tischrunde, an der ich mich mit ernsten und qualifizierten Persönlichkeiten unterhalten wollte. Worüber? Wir alle sind heute [217] Suchende in einer Zeit, die, wie keine andere vor uns, alle bisher gültigen Werte außer Kraft gesetzt hat. Die großen Fragen des Schicksals an uns sind bisher fast alle unbeantwortet geblieben. Niemand von uns kann heute über alles orientiert sein. Jedes einzelne Wissensgebiet setzt Spezialkenntnisse voraus. Hinzukommt, daß wir tagsüber beruflich voll in Anspruch genommen sind und für private Passionen erst am Feierabend Zeit haben. Die von dem Einzelnen auf seinem Fachgebiet selbst erarbeiteten Gedanken haben aber erst dann ihre Ernsthaftigkeit bewiesen, wenn sie in einer Diskussion bestanden haben.

Es gibt Stammtische, die der Pflege landsmannschaftlicher Erinnerung dienen, an andern werden Karten gespielt. Bei unseren Zusammenkünften diskutierten wir über Aegypten und das englische Empire, über Demilitarisierung und EVG-Vertrag, über die neue Kunst und die Hochschulsituation, über die erste Legion und die kommenden Wahlen, über den rheinischen Fasching und über Herrn Adenauer, über das Ende aller Sicherheit und über die deutsche Geschichte. Nur selten hörten wir ein vorbereitetes Referat und trotzdem entstand oft aus dem Stegreif eine sehr wertvolle Unterhaltung.

Das Gelingen dieses Versuches spricht für den geistigen Wert der Teilnehmer. Die Gesprächspartner waren ein Universitätsprofessor, ein früherer Armeeführer, jetzt Kaufmann, ein Unternehmer, ein Oberschulrat, ein ehemaliger Stukaoffizier, jetzt Bankbeamter, ein Diplomat, ein früherer Generalarbeitsführer, jetzt Kaufmann, ein Journalist, ein stellv. Landrat, ein früherer SS-General, jetzt Kaufmann, ein Rechtsanwalt usw. usw. Gelegentlich nahmen an diesem Stammtisch auch Gäste teil. So sind mir aus den letzten Stammtisch-Veranstaltungen zwei bekannte Professoren in Erinnerung geblieben, welche sich mit großem Gewinn für uns an der Diskussion beteiligten.

Genau so wie die Stammtischmitglieder den verschiedensten Berufen angehörten, waren sie auch politisch nicht einer Meinung. Das haben alle sehr begrüßt. Wir trafen uns nicht, um Schulungsabende abzuhalten, sondern um zu diskutieren. Zu den Teilnehmern des Stammtisches gehörte auch Dr. F. K. Bornemann. Bornemann war Herausgeber und Alleinbesitzer des Deutschen Unabhängigen Zeitungsdienstes und einer Zeitschrift K.B.I. (Kommentare, Berichte, Informationen). Halbjährlich veranstaltete er eine Zusammenkunft seiner Korrespondenten, zu denen er im letzten Jahr auch Gäste und unter diesen auch die Mitglieder des Stammtisches einlud. An zwei Veranstaltungen dieser Art habe ich selbst teilgenommen. Einmal waren ca. 25 Personen, das andere Mal ca. 50 Besucher zugegen. Bei diesen Veranstaltungen wurden Referate über die verschiedensten Themen gehalten. Herr Bornemann hatte mich ebenfalls aufgefordert, zu referieren und deshalb sprach ich auf beiden Veranstaltungen über tagespolitische Fragen.“

 

Von den vielen Zeugenaussagen zum Thema „Stammtisch“ vor dem Untersuchungsrichter in Karlsruhe werden hier einige von denen abgedruckt, die als typisch für alle andern gelten können. [218]

 

Der Zeuge v. Wedelstädt gab am 6. Mai 1953 u.a. zu Protokoll:

„ – An dem Stammtisch waren Angehörige aller Richtungen und Auffassungen vertreten. Jedoch will ich dies dahin einschränken, daß es sich um national eingestellte Leute handelte. Daß der Stammtisch geheimgehalten worden sei oder geheimgehalten werden sollte, ist mir nicht bekannt. Es war natürlich so, daß eine gewisse Vertraulichkeit über den Inhalt der Gespräche sich von selbst ergab. Aber die Tatsache des Stammtisches wurde ja schon dadurch offenbar, daß wir in einem öffentlichen Lokal zusammenkamen, daß öfter dieser oder jener ans Telefon gerufen wurde und daß auch der Raum von Bornemann auf seinen Namen bestellt war, was ich daraus feststellen konnte, daß mir auf meine entsprechende Frage, wo der von Bornemann bestellte Raum sei, dieser gleich gesagt wurde –“.

 

Der Zeuge Josef Spahn am 6. Mai 1953:

„ – Es wird etwa ein Jahr her sein, daß ich Stammtischmitglied geworden bin. Die Art und Weise, wie an dem Stammtisch politische Themen und politische Literatur in der Diskussion und der Unterhaltung behandelt wurden, gefiel mir ganz gut. – An dem Stammtisch herrschte eine bemerkenswerte Meinungsfreiheit. Daß die Mitglieder politisch in einer bestimmten Richtung ausgerichtet waren, habe ich nicht feststellen können. – Die Initiative an dem Stammtisch lag ersichtlich bei Naumann, Zimmermann und Bornemann. Wenn man sich in dem Hotel nach dem Raum erkundigte, in dem der Stammtisch stattfand, so fragte man nach Bornemann. Wurde am Stammtisch durcheinander geredet, so schlichtete Zimmermann. Die hörenswertesten Formulierungen bei der Unterhaltung und in der Diskussion kamen von Naumann. Er war sicherlich der Anziehungspunkt am Stammtisch. Ich hatte das Gefühl, daß die Leute in erster Linie dorthin kamen, um mit ihm sich zu treffen. – Davon, daß die Existenz des Stammtisches geheimgehalten werden sollte, ist mir nichts bekannt geworden.“ –

 

Der Zeuge von der Nahmer am 8. Mai 1953:

„ – Wenn ich nach der Zusammensetzung des Stammtisches in gesinnungsmäßiger Hinsicht gefragt werde, so möchte ich sagen, daß insoweit Uebereinstimmung bestand, als daß man keine ‚Radikalinskis‘, also keine Leute dabei haben wollte, die irgendetwas Aktives unternehmen wollten, wobei gleichgültig war, ob diese Leute rechts oder links standen. Daß die Stammtischangehörigen nur solche Leute hätten sein können, die im Dritten Reich verwurzelt gewesen seien und der heutigen Regierung ablehnend gegenüberständen, ist mir nie zum Bewußtsein gekommen. Es hat auch, solange ich dem Stammtisch angehört habe, davon nie jemand etwas gesagt. – Von einer Leitung des Stammtisches im eigentlichen Sinne kann nicht die Rede sein. Wohl hat Zimmermann die Diskussion geleitet. Das lag daran, daß er der Tischälteste war. Naumann ist sicherlich eine starke Persönlichkeit. Daß er aber der wesentliche Faktor an dem Stammtisch gewesen wäre, trifft nicht zu. Auch kann man nicht von einem geistigen Führer sprechen. [219] Die von ihm in der Unterhaltung geäußerten Ansichten sind sehr interessiert aufgenommen worden und man hat sich damit auseinandergesetzt. Daß Naumann aber an dem Stammtisch ein bestimmtes politisches Ziel verfolgt hat, glaube ich nicht. Deswegen erscheint es mir insoweit auch falsch, wenn immer von einem Naumannkreis die Rede ist. An dem Stammtisch wurde kein bestimmtes politisches Ziel angestrebt. Zwar wurden neben wirtschaftlichen auch politische Fragen erörtert. Daß aber eine Wiederherstellung des früheren nationalsozialistischen Regimes – herbeigesehnt worden sei, halte ich für völlig abwegig. Es ist überhaupt in keiner politisch bestimmten Richtung gearbeitet worden. Das gilt auch für Naumann. Er hat nie versucht, die übrigen Stammtischmitglieder in eine bestimmt bezeichnete Richtung zu pressen.“ –

 

Der Zeuge v. Maltitz am 9. Mai 1953:

„– Der Sinn des Zusammentreffens war, sich miteinander auszusprechen und zu entwickeln, was in dieser brodelnden Zeit zu tun ist. Dabei traten sehr starke Meinungsgegensätze auf. Was den Inhalt der Unterhaltung an dem Stammtisch angeht, so haben Fragen der verschiedensten Art zur Debatte gestanden. Es wurde immer das erörtert, was dieser oder jener gerade an wichtigen Begebenheiten, sei es aus seinem Beruf, sei es sonstwie mitzuteilen hatte. Von einer Leitung des Stammtisches im eigentlichen Sinne, kann nicht die Rede sein. – Es bestand auch keine Tagesordnung. – Daß Naumann am Tisch eine führende Stellung gehabt hätte, etwa ein sogenannter geistiger Führer gewesen wäre, wie mir vorgehalten ist, kann ich nicht sagen. – Naumann hat sich an der Unterhaltung sehr lebhaft beteiligt. Er wußte interessante Dinge zu bringen und seiner Auffassung auch klar Ausdruck zu geben. Er ist sicherlich eine starke Persönlichkeit, war aber nicht etwa der Kopf dieses Kreises. Ebenso wie er, war auch Zimmermann recht lebhaft, auch v. Wedelstädt. Das trifft auch auf die übrigen im allgemeinen zu. – Ich hatte den Eindruck, daß die Unterhaltung sich aus den jeweiligen Tagesereignissen herausentwickelte. – Auf keinen Fall ist in unserm Kreise der Gedanke an eine Restauration gepflegt worden. Gerade Naumann war durchaus dagegen. Er hat das mehrfach klar herausgestellt.“ –

 

Der Zeuge v. Grünberg am 9. Mai 1953:

„ – Wenn ich nach der Einstellung der Stammtischangehörigen gefragt werde, so muß ich erklären, daß die politische Einstellung zu einzelnen Fragen sehr verschieden war. Eine Gleichmäßigkeit bestand bei allen wohl nur in dem Bestreben, zu einer sinnvollen Geschichtsauffassung zu gelangen. Ich hatte den Eindruck, daß es sich vorwiegend um sehr besonnene Menschen handelte im Gegensatz zu Leuten, wie man sie sonst häufig finden kann. – Von einer Geheimhaltung des Stammtisches weiß ich ebensowenig. Ich habe ihn nicht für geheim gehalten und habe auch nicht gehört, daß ein anderer Stammtischgast dieses gewünscht hätte.“ – [220]

 

Der Zeuge W. Stähler am 11.5.1953:

„ — Was den Stammtisch angeht, so erinnere ich mich,      daß Naumann eines Tages von einem Vorschlag erzählte, der ihm gemacht worden sei dahingehend, in einem kleineren Kreis sich gesellschaftlich näher zu kommen und sich über die verschiedensten Dinge, die von Interesse waren, zu unterhalten. – Er hat mir gegenüber auch seine Ansichten geäußert, unter denen er bereit war, sich an einem derartigen Stammtisch zu beteiligen. – Es ging ihm darum, sich mit Leuten zu unterhalten, die aus den verschiedensten Interessenkreisen stammten. Es war dabei auch nicht an irgendein bestimmtes Programm gedacht. Bei dem Stammtisch wurde meistens über das gesprochen, was gerade aktuell war. Kulturelle, wirtschaftliche und auch politische Fragen sind erörtert worden. Ich erinnere mich aber, daß es gerade Naumann oft zuviel war, wenn tagespolitische Fragen zu sehr im Vordergrund der Debatte standen. Ich hatte aber das Gefühl, daß einige Teilnehmer des Tisches politische Fragen schon deshalb gerne anschnitten, um Naumanns Meinung dazu zu hören. – Davon, daß dieser Tisch in seiner Zusammensetzung gesinnungsmässig festgelegt gewesen sei, kann nicht die Rede sein. Bedingung für die Zuziehung zum Stammtisch war nur ein gewisses geistiges Niveau. – Im übrigen wurde an den Dingen der Vergangenheit in reichem Maße Kritik geübt. Natürlich wurden auch die heutigen politischen Maßnahmen zum Teil kritisiert. – Was die Stellung Naumanns am Stammtisch betrifft, so kann man wohl sagen, daß er insofern hervorragte, als er nach Form und Inhalt zu manchen Dingen in einer Art und Weise Stellung nahm, die dem Vorbringen anderer Stammtischteilnehmer gegenüber überlegen war. Insofern mag es berechtigt sein, ihn als den überlegenen geistigen Kopf zu bezeichnen. Nicht richtig ist es dagegen, von ihm als dem Kopf des Stammtisches schlechthin zu sprechen. Ihm wurde auch in manchen Dingen widersprochen und er hat häufiger auf Widerspruch hin die zuvor von ihm geäußerte Ansicht korrigiert. – Der Stammtisch kann auch nicht als geheim bezeichnet werden. Gegen eine Geheimhaltung spricht allein schon, daß wir in offenen Hotels zusammenkamen. Es ist auch nie eine Anregung, den Tisch geheimzuhalten, erfolgt. Naumann war vielmehr jeglicher Geheimnistuerei abhold. Das hat er mehrfach zum Ausdruck gebracht. Jedoch kann ich aus meiner näheren persönlichen Bekanntschaft mit Naumann sagen, daß dieser viel zu aufgeschlossen und zu beweglich ist, als daß er nur eine einzige Generallinie, wie sonst vielleicht dieser oder jener Parteifunktionär, kennen würde.

Naturgemäß ergibt sich aus dem Herkommen Naumanns, daß er auch heute noch zu vielen Dingen des Dritten Reiches positiv steht. Er lehnt jedoch jede Restauration, vor allem auch die NSDAP ab, zu der er überhaupt besondere eigene Anschauungen hat. Naumann ist eben ein Mann, der versucht, die geschichtliche Epoche zwischen 1933 bis 1945 zu verdauen und der das, was er daran für positiv hält, weiterführen will und vertritt. Ich habe aber aus Aeußerungen, die er am Stammtisch gemacht hat, entnommen, daß er die NSDAP nicht als einheitliche geistige Bewegung betrachtet, in dem er darauf hinweist, daß darin viele Leute mit völlig verschiedenen Ansichten [221] gewesen seien, die eben nur durch die Person Hitlers zusammengehalten worden sind. Auch hat er mehrfach auf die Gegensätzlichkeiten hingewiesen, die gerade bei hohen und höchsten Parteifunktionären bestanden hätten. Er wies auch darauf hin, daß in jener Zeit manche Aenderung in der Zielsetzung gegenüber 1933 eingetreten wäre, die man nicht außer Acht lassen könnte.“

[…]

[222]

Quellennachweis

Friedrich Grimm, Unrecht im Rechtsstaat. Tatsachen und Dokumente zur politischen Justiz dargestellt am Fall Naumann, Tübingen: Verlag der Deutschen Hochschullehrer-Zeitung, 1957, Auszüge S. 9–16, 168–172 und 217–222.