Entsorgung der NS-Geschichte:
Armin Mohlers Vergangenheitsbewältigung
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Maik Tändler, Entsorgung der NS-Geschichte: Armin Mohlers Vergangenheitsbewältigung, in: Die radikale Rechte in Deutschland, 1945–2000. Eine kommentierte Online-Quellensammlung, 28.11.2025, https://radikale-rechte.de/comment/030-taendler-mohler-vergangenheitsbewaeltigung, https://doi.org/10.14765/zzf.dok-2989.
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Endlich Schluss zu machen mit der Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das zählte schon immer zu den Forderungen der Rechten in der Bundesrepublik. Zentrale Argumente dafür hat seit den 1960er-Jahren Armin Mohler geliefert.
Im Jahr 1968 formulierte Armin Mohler auf rund 100 Seiten 50 Thesen gegen die „Vergangenheitsbewältigung“, wie in der Bundesrepublik seit den späten 1950er-Jahren die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus genannt wurde. Das Buch suggerierte, dass die Deutschen nunmehr die wahren Opfer seien, da sie im Unterschied zu anderen Nationen für ihre Kriegsführung büßen müssten. Die nummerierten Thesen beginnen jeweils mit einer Kurzfassung, auf die eine ein- bis dreiseitige Erläuterung folgt. Die Kurzfassungen bilden auch das Inhaltsverzeichnis, das somit einen Gesamtüberblick über alle Thesen bietet. Die hier abgebildete Quelle ist ein kurzer Ausschnitt aus dem Buch, das 1968 im Stuttgarter Seewald Verlag erschienen ist.
Armin Mohler und die „Bewältigung“ der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik
Der rechtskonservative Publizist Armin Mohler (1920–2003) stammte aus der Schweiz, verbrachte den Großteil seines Lebens jedoch in der Bundesrepublik. Er gilt als Vordenker der Neuen Rechten und beeinflusste unter anderem Karlheinz Weißmann und Götz Kubitschek. Ein besonders wichtiger Bezugspunkt neurechter Ideologie ist die sogenannte Konservative Revolution, über die Mohler seine 1950 veröffentlichte Doktorarbeit verfasst hat. Unter dem Begriff, dessen Gebrauch er nachhaltig prägte, fasste er verschiedene antidemokratische, antiliberale und nationalistische intellektuelle Strömungen in der Weimarer Republik zusammen. Die Konservative Revolution war zwar nicht mit dem Nationalsozialismus identisch, es gab jedoch viele ideologische Überschneidungen, und beide waren vereint im Kampf gegen die Demokratie von Weimar. Deshalb werden die Konservativen Revolutionäre in der historischen Forschung häufig als geistige Wegbereiter des Nationalsozialismus angesehen.
Mohler sympathisierte mit der Konservativen Revolution und wollte ihr Gedankengut, das nach 1945 wegen der Erfahrung der NS-Herrschaft diskreditiert war, in der Bundesrepublik in neuer Form wiederbeleben. Dem stand jedoch die von ihm als „Nationalmasochismus“ verunglimpfte Erinnerung an den Nationalsozialismus im Weg.[1] Mohler war kein Neonazi, der das „Dritte Reich“ verherrlichte oder neu errichten wollte. Er verharmloste aber den Nationalsozialismus und relativierte seine Verbrechen, um in der deutschen Politik nationalistisch-autoritäre Ideen wieder hoffähig zu machen. Er forderte deshalb einen „Schlußstrich unter die Vergangenheitsbewältigung“, damit „die Deutschen wieder zu einer normalen Nation wie jede andere“ werden konnten.[2] „Normal“ bedeutete für ihn unter anderem, wieder einen von der NS-Vergangenheit ungetrübten Nationalstolz zu entwickeln und eine machtbewusste Außenpolitik zu betreiben.
Viele andere rechte oder rechtskonservative Intellektuelle in der Bundesrepublik teilten Mohlers Ansichten zur Vergangenheitsbewältigung. Sie mussten jedoch seit Anfang der 1960er-Jahre zu ihrem Erschrecken beobachten, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Verbrechen nicht aufhörte, sondern sich intensivierte. 1961 trug erst der Eichmann-Prozess dazu bei, dann ab 1963 der Frankfurter Ausschwitz-Prozess. Solche und andere Ereignisse bestärkten die intellektuelle Rechte in der Überzeugung, offensiv gegen die Vergangenheitsbewältigung ankämpfen zu müssen.
Mohlers Thesen trafen im rechtsradikalen Spektrum zweifellos auf Zustimmung. Er selbst verstand sich im betrachteten Zeitraum allerdings als konservativ und schrieb für verschiedene konservative Zeitungen. Auch der Seewald Verlag, der Mohlers Schrift zur Vergangenheitsbewältigung veröffentlichte, war auf ein gebildetes konservatives Publikum ausgerichtet. Die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V. wiederum, in deren Reihe das Buch erschien, war eine Tarnorganisation der Psychologischen Kampfführung/Psychologischen Verteidigung der Bundeswehr und unterstand somit dem Bundesverteidigungsministerium.[3] Sie hatte unter anderem den Auftrag, nach der Erfahrung des letzten Kriegs in der Bevölkerung wieder eine positive Einstellung zum Militär zu fördern, und verteilte die Bücher ihrer Schriftenreihe in westdeutschen Bildungseinrichtungen.
Für Mohler war dies eine Gelegenheit, eine größere Leserschaft mit seinen Thesen zur Vergangenheitsbewältigung zu erreichen. Dafür nahm er, wie er später zugab, auch in Kauf, dass er manche seiner Ansichten nicht offen formulieren konnte. Im Vorwort zur Neuauflage seines Buches von 1980 bereute er es beispielsweise, dass er darauf verzichtet hatte, die Verbrechen der Deutschen gegen die Verbrechen anderer Nationen aufzurechnen.[4] Mohlers Hauptargument blieb davon aber unberührt, nämlich dass die Erinnerung an die NS-Zeit nur den Zweck der Erpressung und Manipulation habe. Außenpolitisch diene sie als Instrument der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, ein geteiltes Deutschland dauerhaft davon abzuhalten, wieder zu einer souveränen Großmacht aufzusteigen. Im Innern der Bundesrepublik wiederum werde sie zur Diskreditierung konservativer und rechter Positionen genutzt, und der dauernde Verweis auf das „Dritte Reich“ habe zu einem schwachen, wehrlosen Staat geführt, der keine Ordnung mehr schaffen könne. Um diesen Zustand zu beenden, plädiert Mohler unter anderem für eine Generalamnestie für die in der NS-Zeit begangenen Verbrechen. Im Folgenden wird Mohlers Argumentation anhand von drei exemplarisch ausgewählten Thesen genauer analysiert.
Vergangenheitsbewältigung als politische Erpressung
In These 19 behauptet Mohler, dass jede Aussage über die NS-Zeit zwangsläufig politische Folgen habe. Wenn beispielsweise ein Historiker damalige Verbrechen erforsche, könne eine „ausländische Macht“ seine Untersuchungsergebnisse verwenden, um die Bundesrepublik kleinzuhalten. Auch die „Ausgaben des Bundesfinanzministeriums“ und die Personalentscheidungen von Parteien würden beeinflusst. Damit spielt Mohler auf Entschädigungszahlungen für NS-Unrecht und Fälle wie den Rücktritt von Vertriebenenminister Theodor Oberländer 1960 an. Zeitungen hätten ihre politische Ausrichtung verändert, als „über deren führende Köpfe plötzlich belastendes Material“ aus der NS-Zeit auftauchte. Dahinter stand die Überzeugung rechter Intellektueller, dass Liberale und Linke in der Bundesrepublik die Vergangenheitsbewältigung dazu nutzten, um eine mediale „Meinungsdiktatur“ zu errichten.
Schließlich wirft Mohler der Geschichtswissenschaft vor, sich nur auf das „besonders Belastende“ für Deutschland zu konzentrieren. In Bezug auf den Nationalsozialismus seien dadurch „weite Gebiete“ vernachlässigt worden, in denen es keine Verbrechen gegeben habe. Hier zeigt sich ein erster Aspekt der argumentativen Strategie, die NS-Verbrechen nicht zu leugnen, sondern zu relativieren. Mohler geht es dabei auch darum, die Deutschen dafür in Schutz zu nehmen, dass viele von ihnen die Machtübernahme Hitlers begrüßt und sich bereitwillig in den Nationalsozialismus integriert hatten. Das sei, wie er in einem anderen Buch schreibt, nur im Nachhinein als Fehler erkennbar, da man von den späteren Verbrechen des Regimes nichts habe wissen können. Zudem habe es in vielen anderen europäischen Ländern ähnliche politische Entwicklungen gegeben.[5]
Die juristische Verfolgung von NS-Verbrechen als Unrecht
Schon in These 12 weist Mohler darauf hin, dass „vor Auschwitz, während Auschwitz und nach Auschwitz“ viele Völkermorde von anderen als den Deutschen begangen wurden.[6] Dieser argumentative Faden wird in These 21 wieder aufgenommen, in der Mohler auf die juristische Ahndung von NS-Verbrechen eingeht. Er hält sie für ungerecht, da nur die Verbrechen der Deutschen bestraft würden. Dabei unterscheidet er nicht zwischen der Gesamtheit der Deutschen und der kleinen Gruppe der tatsächlich Angeklagten, so dass der Eindruck entsteht, jeder Prozess gegen einzelne NS-Täter sei ein Prozess gegen ganz Deutschland und damit eine Art Kollektivschuldvorwurf. In der „breiten Bevölkerung“ gebe es, so Mohler, keine Zustimmung zu den Prozessen, weil alle anderen am Zweiten Weltkrieg beteiligten Nationen „die Verfolgung ihrer eigenen Kriegsverbrecher eingestellt“ hätten.
Hier lässt sich erneut die Relativierungsstrategie erkennen: Vernichtungskrieg und Völkermord werden pauschal als „Kriegsverbrechen“ charakterisiert, die ähnlich auch von Angehörigen anderer Nationen begangen worden seien. Damit bezieht sich Mohler auf seine 13. These, in der er argumentiert, dass sich die moderne Kriegsführung immer gegen ein feindliches Volk als Ganzes richte, wodurch der Übergang vom Krieg zum Genozid fließend geworden sei. Deshalb könne der Völkermord, den die Deutschen begangen hatten, nicht als etwas „qualitativ völlig Unvergleichliches“ von den Kriegsverbrechen anderer Völker unterschieden werden, da alles auf dieselbe Kriegslogik zurückzuführen sei.[7] Implizit behauptete Mohler damit, dass die millionenfach systematisch ermordeten Juden aus ganz Europa so etwas wie reguläre Kriegsgegner Deutschlands gewesen seien. In den Thesen 43–45 fordert Mohler dann explizit eine Amnestie für alle im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen.
Die Deutschen als die „neuen Juden“
In These 22 verwendet Mohler den Begriff des „Bewältigungs-Traumas“, um die Vergangenheitsbewältigung als Ursache einer kollektiven psychischen Störung darzustellen. Traumatisiert waren demnach nicht die Opfer des Nationalsozialismus, sondern „die Deutschen“, weil ihnen immer noch die NS-Vergangenheit zur Last gelegt werde. Dadurch seien sie zu einem „negativ privilegierten“ Volk geworden, so Mohler in Anlehnung an eine Formulierung, die der bekannte Soziologe Max Weber (1864–1920) für das Judentum verwendet hatte. Die „UNO-Charta“, also das Gründungsdokument der Vereinten Nationen von 1945, habe dieses negative „Sonderstatut“ der Deutschen „juristisch fixiert“. Damit meint Mohler die sogenannte „Feindstaatenklausel“ der Charta, die den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Handlungsfreiheit im Umgang mit den besiegten Nationen – das hieß vor allem Deutschland und Japan – einräumte.
In seinem Bestreben, die Deutschen als die größten Opfer der Nachkriegszeit darzustellen, geht Mohler im Folgenden so weit, ihre angebliche weltweite Diskriminierung mit dem Antisemitismus gleichzusetzen. Im Ausland werde über die Deutschen geschimpft, „wie man früher über die Juden schimpfte“, die Deutschen seien zu den „neuen Juden“ geworden und sie müssten, wie zuvor jahrhundertelang die Juden, als „Sündenböcke“ für alles Böse herhalten – im Grunde also hatte aus Mohlers Sicht die Deutschenfeindlichkeit den Antisemitismus sogar abgelöst. Wer jedoch das Böse nur in den Deutschen sehe, bemerke es nicht, wenn es aus einer anderen Richtung komme. Die „fürchterlichen Ereignisse jener nahen Vergangenheit“ hielten nur eine Lehre bereit, die „für alle“ und nicht nur für die Deutschen gelte, nämlich die Warnung vor Ideologien, die Menschen „zur unbeschränkten Verfügung über andere Menschen ermächtigen“. In dieser Bemerkung steckt eine im Kalten Krieg verbreitete Vorstellung, nach der Nationalsozialismus und Kommunismus als totalitäre Ideologien wesensverwandt seien. Da der Nationalsozialismus jedoch besiegt war, so die Schlussfolgerung von rechts, müsse man sich in der Gegenwart ganz auf die Bekämpfung des Kommunismus, also des ‚linken‘ Totalitarismus konzentrieren. Die Vergangenheitsbewältigung lenke von dieser Aufgabe ab und schwäche den Staat gegen seine Feinde von links.
Fazit
Viele Einzelargumente, die Mohler gegen die Vergangenheitsbewältigung in Anschlag gebracht hat, sind zeitgebunden und spiegeln die politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik der 1960er-Jahre wider. Die grundlegenden, auf eine Relativierung der NS-Verbrechen zielenden Argumentationsmuster zählen jedoch bis heute zum Repertoire einer radikalen Rechten, die das Gedenken an den Holocaust und andere Verbrechen der NS-Zeit als „Schuldkult“ verhöhnt und beenden will.
[1] Armin Mohler, Was die Deutschen fürchten. Angst vor der Politik – Angst vor der Geschichte – Angst vor der Macht, Stuttgart-Degerloch: Seewald Verlag, 1965, S. 146.
[2] Mohler, Vergangenheitsbewältigung, S. 101.
[3] Dirk Drews, Die Psychologische Kampfführung/Psychologische Verteidigung der Bundeswehr – eine erziehungswissenschaftliche und publizistikwissenschaftliche Untersuchung, Diss. Universität Mainz 2006, S. 285–331.
[4] Armin Mohler, Vergangenheitsbewältigung, 3. überarb. Aufl., Krefeld: Sinus, 1981, S. 9f.
[5] Mohler, Was die Deutschen fürchten, S. 162–171.
[6] Mohler, Vergangenheitsbewältigung, S. 32.
[7] Mohler, Vergangenheitsbewältigung, S. 34f.
Florian Finkbeiner, Armin Mohler und die Frühgeschichte der „Neuen Rechten“ in der Bundesrepublik. Zum Wandel von Konservatismus, Nationalismus und Rechtsextremismus, in: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2015/16 (I), S. 209–233.
Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hg.), Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, 3. überarb. und erw. Aufl., Bielefeld: transcript, 2015.
Axel Schildt, Armin Mohler und die konservativen Revolutionäre, in: Jörg Später/Thomas Zimmer (Hg.), Lebensläufe im 20. Jahrhundert, Göttingen: Wallstein, 2019, S. 187–204.
Volker Weiß, Die autoritäre Revolte. Die Neue Rechte und der Untergang des Abendlandes, Stuttgart: Klett-Cotta, 2017.