Transnationaler Rechtsterrorismus im Kalten Krieg:
Das Urteil des Obersten Gerichts der DDR gegen Herbert Kühn
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Enrico Heitzer, Transnationaler Rechtsterrorismus im Kalten Krieg: Das Urteil des Obersten Gerichts der DDR gegen Herbert Kühn, in: Die radikale Rechte in Deutschland, 1945–2000. Eine kommentierte Online-Quellensammlung, 28.11.2025, https://radikale-rechte.de/comment/013-heitzer-zu-og-urteil-kuehn, https://doi.org/10.14765/zzf.dok-2974.
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Das Urteil gegen den Bundesbürger Herbert Kühn ist Ausdruck der Instrumentalisierung der DDR-Justiz im Ost-West-Konflikt, wirft aber auch ein Schlaglicht auf die Betätigung deutscher Rechtsextremisten in den 1960er-Jahren in Südtirol, die bis in die DDR reichten.
Der Prozess gegen den 22-jährigen Herbert Kühn fand im Februar 1964 vor dem ersten Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR unter Vorsitz des Vizepräsidenten Walter Ziegler statt, dessen Jurastudium und erste Erfahrungen im Justizdienst in der NS-Zeit lagen. Die Anklage vertrat Generalstaatsanwalt Josef Streit, der von 1939 bis 1945 in Konzentrationslagern inhaftiert gewesen war.
Im Urteil werden das Leben des am 9. November 1941 in Berlin-Schöneberg geborenen Kühn, seine rechtsextreme Sozialisation, die bereits in der Schule in Westberlin begonnen habe, und die ihm zur Last gelegten Taten dargelegt. Die Vorwürfe reichen von Propagandadelikten, über die Planung eines Fememords, die Ausbildung in einem Trainingslager bis hin zur Beteiligung an Bombenanschlägen. So soll er sich ab 1958 im Dunstkreis der neonazistischen Deutschen Reichspartei (DRP) bewegt haben. Ab dem Frühjahr 1961 habe er in Bad Godesberg und Westberlin Parolen gegen den Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann und für die Abspaltung Südtirols von Italien angeschmiert sowie im Ruhrgebiet Flugblätter „Südtirol ist deutsch“ verteilt.
Kühn habe zudem einen Mord geplant und Kontakte zur Organisation de l’armée secrète (OAS), die sich gegen die algerische Unabhängigkeit wandte, sowie zur British National Party (BNP) unterhalten. 1962 sei er an einem OAS-Anschlag in Paris und im Folgejahr an Terroraktivitäten einer deutsch-österreichischen Unterstützergruppe der Südtiroler Autonomiebewegung beteiligt gewesen. Im Jahr darauf habe er sich u.a. anlässlich des zehnten Jahrestages des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 und des 70. Geburtstags von Walter Ulbricht am 30. Juni dem Kampf gegen die DDR zugewandt. Ihm wurde vorgeworfen, Bombenanschläge auf Einrichtungen in Ostberlin verübt zu haben.
Das Urteil zielte auch darauf ab, die Bundesrepublik, die Figuren wie Kühn hervorgebracht habe, als faschistisch zu diskreditieren und so den Bau der Berliner Mauer 1961 zu rechtfertigen.[1]
Einordnung
Die Bewertung der Quelle muss unbefriedigend bleiben. Zunächst stehen Urteile des Obersten Gerichts der DDR zu Recht unter dem Generalverdacht der politischen Justiz und der Propaganda. Der Richter Walter Ziegler war an schwerem Justizunrecht beteiligt und hat etliche politisch gefärbte Verurteilungen, darunter Todesurteile, zu verantworten. So liegt es nahe, den Text als Propagandaschrift abzutun, gerade auch deshalb, weil der ‚Fall Kühn‘ von massiver Agitation begleitet war, in der der Angeklagte nicht nur zum Neonazi, sondern zusätzlich zum Agenten abgestempelt wurde, dessen „Bosse“ in Bonn saßen.
Kühn belastete sich selbst vor Gericht und vor Kameras schwer. Bis zum Ende der DDR fiel sein Name, wenn westliche Subversionsakte gegen den Arbeiter- und Bauernstaat angeprangert wurden. Bereits ein Vierteljahr vor dem Urteil präsentierte SED-Propagandist Albert Norden bei einer Pressekonferenz Kühn als Agenten, der die Expansionsgelüste der „Bonner Ultras“ befördern sollte. In einer „szenischen Dokumentation“ u.a. von Karl-Eduard von Schnitzler, die am 14. Mai 1964 erstmals im DDR-Fernsehen lief, wurde Kühn vom Schauspieler Reinhard Michalke verkörpert. In einem Propagandafilm des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zum 50. Jahrestag der Oktoberrevolution Kühler Kopf, heißes Herz, saubere Hände wird 1967 der Fall ausführlich abgehandelt.[2]
Ein weiteres Problem sind die bis heute nicht restlos aufklärbaren Aktivitäten verschiedener Geheimdienste im Südtirol-Kontext, die eine Bewertung erschweren. Stützen kann man sich jedoch auf Forschungen zum „Bumser“-Terrorismus in Südtirol, dessen zentrale Figur Peter Kienesberger vom Befreiungsausschuss Südtirol (BAS) als Mittäter Kühns benannt ist. Im Frühjahr 1962 wurde demnach bei einem Pfingstlager des Bundes Heimattreuer Jugend (BHJ) in Heilbronn ein gemeinsamer Aktionsplan als „eine Art rechtsradikales Joint Venture geschlossen“.[3] Unter dem Motto „Berlin hilft Südtirol – Südtirol hilft Berlin“ beteiligten sich zwischen 1962 und 1965 etwa zwei Dutzend deutsche Jungmänner an BAS-Attentaten in Italien. Zudem gab es Sprengstoffanschläge in Ost-Berlin, beginnend mit einer Detonation am 28. Dezember 1962 an der Mauer in der Zimmerstraße/Ecke Lindenstraße, die Sachschaden anrichtete. Einige Tage später folgte ein Sprengsatz im Haus der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft, gegen das genau zehn Jahre zuvor ein Brandanschlag begangen worden war – mutmaßlich von Angehörigen der militant-antikommunistischen Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit.
Auch westdeutsche Presseberichte zeigen, dass wir es bei der Urteilsbegründung nicht mit reiner Propaganda zu tun haben. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) bezeichnete Kühn als „unreifen, rechtsradikal-verhetzten Jüngling“.[4] In der Zeit heißt es: „Im Oktober 1962 fährt der inzwischen freigelassene Kienesberger mit Herbert Kühn […] und den deutschen Studenten Heinz und Fritz Bünger zu einer Attentatstour nach Italien; der Anschlag im Bahnhof von Verona fordert einen Toten und zwanzig Verletzte.“[5] Bei dem Toten handelt es sich um den 58-jährigen Bahnbeamten Gaspare Erzen aus Istrien, eines der ersten von über 30 Todesopfern des Südtirol-Terrorismus.
Neben der DDR-Verurteilung wurde Kühn im Frühjahr 1966 im ersten Mailänder Südtirol-Prozess in Abwesenheit zu 21 Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt.[6] Das Urteil wurde 1968 im zweiten Prozess auf 26 Jahre und acht Monate Gefängnis erhöht.[7] Kühns Aussagen in der DDR hatten außerdem ein „Nachspiel“ in der Bundesrepublik, in die er nach Haftentlassung 1974 abgeschoben wurde: Ein Gericht in Köln verurteilte ihn, Kienesberger und einen weiteren Beschuldigten 1980, ordnete gleichzeitig aber Haftverschonung an.[8] Kühn bestätigte in dem Verfahren aber wesentliche Teile seiner Aussagen, die er in der DDR gemacht hatte.[9]
Ich hatte Kontakt zu Herbert Kühn, der sich aber weigerte, über die Zeit vor der Festnahme, die DDR-Haft und über spätere Prozesse gegen ihn Auskunft zu erteilen. In einem kurzen Gespräch teilte Kühn lediglich mit, er sei heute ein anderer.
Nach dem Ende des Kalten Krieges
Nach dem Ende der DDR ging Kühn juristisch gegen den MfS-Vernehmer Konrad Nöckel wegen Aussageerpressung vor. Der MfS-Offizier wurde wegen mehrerer Delikte zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.[10] Dieser habe ihn zwischen Juni und September 1963 während der Verhöre in der MfS-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen mit dem Tode bedroht und psychisch gefoltert. Nöckel habe gedroht, Kühn nach Italien auszuliefern, worauf dieser „butterweich“ geworden sei. Er „habe Todesangst vor einer möglichen Ausweisung gehabt“. Der Berichterstattung zufolge war Kühn nach eigener Aussage „radikaler, militanter Nationalist“.[11] Er wurde als fanatischer Anhänger einer radikalen Ideologie beschrieben, der sich im MfS-Verhör als „überzeugter Nationalsozialist“ gerühmt habe.[12] Dass er einer „rechtsextremen Gruppe“ angehört, dass er Sprengsätze in Ost-Berlin gelegt, ein Trainingslager absolviert hatte und „in Italien in ein Sprengstoffattentat verstrickt“ gewesen war, stand nicht in Abrede. Es hieß: „Ex-Stasi-Offizier wie Ex-Bombenleger schönen beide ihre Rollen von einst.“[13]
Beachtenswert scheint ein Aspekt, der auf einen unterbelichteten Problemkreis bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts verweist, in deren Kontext lange ein rechter Rand geduldet wurde. Kühn wurde 1994 zum Vorsitzenden der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen (NRW) der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) gewählt[14] und 1996 in diesem Amt bestätigt.[15] Später, als er dieses Amt nicht mehr innehatte, wurde er als Mitinitiator und zeitweise als zweiter Projektleiter des Zeitzeugenprogramms der VOS NRW geführt, das diese bis in die jüngste Zeit zusammen mit der Ruhr-Universität Bochum und mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand durchführte.[16]
Auf die Frage des Autors, ob Kühn transparent und selbstkritisch seine Vergangenheit offengelegt habe – unerlässliche Voraussetzung seiner langjährigen Beteiligung an einem öffentlich geförderten Projekt der historisch-politischen Bildungsarbeit – kam von ihm keine überzeugende Antwort. Zweifel sind jedoch angebracht. In einer Broschüre zum VOS-Zeitzeugenprojekt heißt es etwa, Kühn habe „als engagierter Essener Bürger und leidenschaftlicher Kämpfer gegen den Kommunismus (!) große Verdienste am Zustandekommen des VOS-Zeitzeugenprojekts“ gehabt.[17] Zudem beklagte sich Kühn 2019 in der Zeitschrift des Opferverbandes, wie es sein könne, dass er nach so langer Haft keine Opferrente erhalte.[18]
Die VOS gratulierte 2021 dem „Kämpfer und Redner“ Kühn mit einem Text zum 80. Geburtstag, der in Anbetracht des hier Dargelegten, wie eine Stilisierung des Rechtsterrorismus zum Freiheitskampf klingt. Kühn habe „bereits als junger Mann viel für die Freiheit und gegen das kommunistische Unrecht getan. Er war in seinen Mitteln weder fein noch vorsichtig, aber sein Weg führte ihn […] in die Haft in der DDR. […] Mit Sprengstoff, den er heldenhaft nach Ostberlin einschmuggelte, und mit Flugblättern […], die er, gemeinsam mit Gleichgesinnten, an der DDR-Grenze herabregnen ließ.“[19] Im Katalog der Dauerausstellung der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wird Kühn als Opfer des MfS-Psychoterrors benannt, ohne den Hintergrund seiner Inhaftierung offenzulegen.[20]
Ein schwieriges Urteil
Das Urteil verweist trotz aller damit verbundenen Probleme erstens auf eine transnationale Dimension des Rechtsterrorismus der Nachkriegsjahre, dessen Betätigungsfelder sowohl von der deutschen Geschichte als auch dem Kalten Krieg mitgeprägt wurden. Zweitens werden Schwierigkeiten deutlich, ohne umfassenden Quellenzugang das Feld eines konspirativ tätigen rechtsextremen Untergrunds, aber auch geheimdienstlicher oder propagandistischer Interessen zu vermessen. Drittens werden bis heute fortwirkende Tendenzen der Umdeutung, Relativierung, Unsichtbarmachung und des Nicht-Erinnerns an die langen Linien dieser Verbrechensgeschichte erkennbar, die den Umgang damit bis heute oft prägen.
[1] Urteil des Obersten Gerichts gegen den Terroristen Kühn, 1 Zst (I) 1/64, 26.2.1964, abgedruckt in: Neue Justiz 18 (1964), H. 6, S. 175–180.
[2] Kühler Kopf, Heisses Herz, Saubere Hände (01:06:37–01:11:35), BStU, MfS, ZAIG, Fi, Nr. 98, https://www.stasi-mediathek.de/medien/kuehler-kopf-heisses-herz-saubere-haende-propagandafilm-zum-50-jahrestag-der-oktoberrevolution (letzter Zugriff: 10.4.2024)
[3] Christoph Franceschini, Segretissimo – Streng geheim! Südtirol im Fadenkreuz fremder Mächte, Bozen: Edition Raetia, 2021, S. 83.
[4] Claus-Einar Langen, Grauzonen im Kölner Südtirol-Prozeß, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.3.1980.
[5] Claus Gatterer, Die „Braunen“ von Südtirol, Die Zeit, 25.9.1964, https://www.zeit.de/1964/39/die-braunen-von-suedtirol/komplettansicht (letzter Zugriff: 10.4.2024).
[6] Besonders hohe Strafen für die Deutschen im Südtirol-Prozeß, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.4.1966.
[7] Rolf Steininger, Südtirol zwischen Diplomatie und Terror 1947–1969, Bd. 3: 1962–1969 (Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs; 8), Bozen: Athesia, 1999, S. 435.
[8] Thomas Riegler, „Wir setzen uns rein und mischen da richtig mit“. Die DDR-Staatssicherheit und der Südtirolkonflikt, in: zeitgeschichte 40 (2013), H. 3, S. 166–180, hier S. 172.
[9] Traudl Bünger, Eisernes Schweigen. Das Attentat meines Vaters. Eine deutsche Familiengeschichte, Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2024.
[10] Klaus Marxen/Gerhard Werle (Hg.), Strafjustiz und DDR-Unrecht. Dokumentation, Bd. 6: MfS-Straftaten, Berlin: de Gruyter, 2006, S. 548–550.
[11] Jochen Weber, Ulbricht-Attentäter von Stasi gefoltert?, Welt am Sonntag, 11.4.1999, S. 101.
[12] Die umstrittene Verhörpraxis des Stasihauptmanns, Berliner Morgenpost, 30.3.1999.
[13] Weber, Ulbricht-Attentäter.
[14] NRW: Herbert Kühn neuer Vorsitzender, in: Freiheitsglocke 511/512, Juni/Juli 1994, S. 10.
[15] Herbert Kühn als LGr.-Vors. NRW bestätigt, in: Freiheitsglocke 532, Juli/Aug. 1996, S. 12.
[16] Konzept des Projektes: Gewalt, Verfolgung und Freiheitskampf bezeugen – Erinnerungen bewahren für eine lebendige Demokratie. Wissenschaftlich begleitete Zeitzeugengespräche mit ehemaligen politischen Häftlingen der SED-Diktatur Ein Bildungsangebot für Nordrhein-Westfalen (Pilotprojekt), VOS-Zeitzeugen, 21.12.2012, https://web.archive.org/web/20121221075049/http://www.vos-zeitzeugen.de:80/projekt_konzept.htm (letzter Zugriff: 28.2.2024).
[17] Erinnerung bewahren, Demokratiebewusstsein fördern. Diktaturerfahrung und Demokratieerziehung. Facetten eines Projekts mit Zeitzeugen zur DDR-Geschichte an Schulen in NRW, hg. vom Landesvorsitzenden der Vereinigung der Opfer des Stalinismus in Verbindung mit dem Institut für Deutschlandforschung der Ruhr-Universität Bochum, Düsseldorf/Bochum 2011, S. 10, https://www.zeitzeugenbuero.de/fileadmin/zzp/pdf/VOS_BROSCHUERE_2011-V4.pdf (letzter Zugriff: 28.2.2024).
[18] Opferrente: Bitte auch für „Sonderfälle“ einsetzen. Ein berechtigter Appell, in: Freiheitsglocke 801/802, Jul./Aug. 2019, S. 17, https://www.vos-ev.de/app/download/5821794297/FG+2019-08-801-802+%281%29.pdf (letzter Zugriff: 28.2.2024).
[19] Achtzig Jahre und kein bisschen still. Ein Kämpfer und Redner. Vollblut-VOSler Herbert Kühn aus Essen klettert weiter nach oben auf der Leiter der Jahre, in: Freiheitsglocke 829/830, Nov./Dez. 2021, S. 9, https://www.vos-ev.de/app/download/5824448947/FG+2021-12-829-830.pdf (letzter Zugriff: 28.2.2024).
[20] Hubertus Knabe/Andreas Engwert (Hg.), Inhaftiert in Hohenschönhausen: Zeugnisse politischer Verfolgung 1945–1989. Katalog zur Dauerausstellung, Berlin: Nicolai, 2015, S. 147.
Traudl Bünger, Eisernes Schweigen. Das Attentat meines Vaters. Eine deutsche Familiengeschichte, Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2024.
Gerald Danner, Die Bundesrepublik Deutschland und der Südtirolkonflikt, Masterarbeit Universität Potsdam 30.9.2021, https://doi.org/10.25932/PUBLISHUP-49743 (letzter Zugriff: 28.2.2024).
Christoph Franceschini, Segretissimo – Streng geheim! Südtirol im Fadenkreuz fremder Mächte, Bozen: Edition Raetia, 2021.
Michaela Koller-Seizmair, Die Interessen und Aktivitäten der DDR-Staatssicherheit in Südtirol, in: Zeitschrift für Politik 53 (2006), H. 4, S. 454–472.
Thomas Riegler, „Wir setzen uns rein und mischen da richtig mit“. Die DDR-Staatssicherheit und der Südtirolkonflikt, in: zeitgeschichte 40 (2013), H. 3, S. 166–180.